Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) - Instrument der Krisenbewältigung
14 September, 2012
Der Europäischer Stabilitätsmechanismus, kurz ESM ist ein dauerhaftes Instrument der Krisenbewältigung, aber kein Fass ohne Boden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner gestrigen
Entscheidung den Weg für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) frei gemacht”, erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands in Berlin. Nun könne Deutschland sowohl den ESM-Vertrag als auch den Fiskalpakt ratifizieren, die institutionellen Reformen der Europäischen Währungsunion kämen einen weiteren Schritt voran.
Kemmer: „ Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinen Auflagen für die Ratifizierung zugleich deutlich gemacht hat, dass der ESM kein Fass ohne Boden sein darf.“ Bei wesentlichen Änderungen der Regeln und Bedingungen müssten daher auf jeden Fall Bundestag und Bundesrat informiert und beteiligt werden.
„Europa steht jetzt mit dem Stabilitätsmechanismus ein dauerhaftes Instrument zur kurzfristigen Krisenbewältigung zur Verfügung”, betont Kemmer. Allerdings müsse klar sein, dass die Hilfe des ESM die erforderlichen tiefgreifenden wirtschaftlichen und institutionellen Strukturreformen in den Euro-Staaten nicht ersetzen könne.
Kemmer weiter: „Jedes Land, das Hilfe bekommt, muss seine eigene Bevölkerung auf dem schwierigen aber unerlässlichen Reformweg mitnehmen.
Das liegt in seinem eigenen Interesse.” Dies müsse auch den betroffenen Regierungen klar kommuniziert werden. Ohne umfassende Wirtschaftsreformen werde sonst der ESM schnell an seine Grenzen stoßen und seine Wirkung verpuffen. „Dann fassen weder die europäischen Bürger noch ausländische Investoren neues Vertrauen in Europa”, mahnt Kemmer. www.bankenverband.de
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