Bankkunden müssen sich 2013 auf einige Änderungen im Finanzbereich einstellen. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen von der Einführung neuer Geldscheine über den Verkauf der Bundesschatzbriefe bis zur Riester-Förderung.
Im neuen Jahr gibt es für viele Verbraucher wieder wichtige Neuerungen und Änderungen, auf die man sich einstellen darf bzw. muss.
Ab Mai 2013 gibt es neue Euro-Banknoten. Äußerlich werden sich die neuen Geldscheine nur geringfügig unterscheiden. Die Bankknoten der zweiten Generation werden mit mehreren zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Diese sind: Die Zahlen auf den neuen Euroscheinen, welche den Wert der Banknote angeben, werden durch die sogenannte Smaragdzahl angezeigt. Diese Smaragdzahl ändert ihre Farbe beim Kippen im Licht von smaragdgrün zu tiefblau. Das Hologrammband und Wasserzeichen werden das Motiv der griechischen Mythenfigur Europa tragen. Die neuen Geldscheine werden schrittweise in aufsteigender Reihenfolge eingeführt. Als Erstes wird die 5 Euro-Banknote in Umlauf gebraucht. Die bisherigen Stückelungen 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro werden beibehalten und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Ab 2013 stellt der Bund den Verkauf von Bundesschatzbriefen ein. Für die bisherigen Käufer gibt es jedoch noch Bestandsschutz. Das bedeutet, die Finanzagentur des Bundes führt die Bestände bis zur Fälligkeit kostenlos fort. Unser Tipp: Falls Sie dennoch Bundesobligationen oder -Anleihen kaufen möchte, können Sie dies bei Ihrer Hausbank tun.
Zukünftig müssen Sie sich auf die internationale Kontonummer und Bankleitzahl einstellen, denn spätestens Ende 2013 soll mit den nationalen Codes Schluss sein. Ab 2014 gelten dann die europaweiten Ziffern- und Buchstabenkombinationen - IBAN und BIC. Diese Kombinationen sind wesentlich länger als die bisher in Deutschland gewohnten Zahlenreihen. Die Überweisungen sollen sicherer, schneller und billiger durch ganz Europa laufen.
Laut dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, das vom Bundeskabinett Ende September 2012 beschlossen wurde und voraussichtlich Mitte Februar 2013 verabschiedet wird, können die Eigentümer selbstgenutzter Immobilien die Riester-Förderung künftig besser nutzen. Bislang konnte das Riester-Guthaben lediglich für den Immobilienkauf oder Immobilienbau verwendet werden bzw. es bestand eine Schuldentilgung erst zum Rentenbeginn. Künftig können Riester-Sparer das Guthaben jederzeit auch für die Entschuldung des Eigenheims einsetzen.
Bei viele Kreditverträgen werden nicht nur Tilgung und Zins in Rechnung gestellt, sondern auch sogenannte Bearbeitungsgebühren. Diese Gebühren sind in den meisten Fällen unrechtmäßig und können zurückverlangt werden.
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber wird zum 01. Januar 2013 von bislang 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Seit Einführung der Minijobs im Jahre 2003 ändern sich damit erstmals die Entgeltgrenzen.