2019: Mehr Kindergeld, geringere Krankenkassen-Beitraege, hoeherer Mindestlohn...

12 Dezember, 2018

Neue Regelungen und Gesetze 2019: Der Mindestlohn steigt, Arbeitnehmer muessen fuer die Kranken- und Arbeitslosen-Versicherung nicht mehr so tief in die Tasche greifen und auch Rentner und Eltern haben kuenftig mehr Geld zur Verfuegung.

Welche Gesetze und Regelungen ab 2019 neu eingefuehrt oder geaendert werden und was das bedeutet, fasst die Deutsche Anwaltshotline AG zusammen.

Arbeitnehmer bekommen mehr Geld

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2019 von 8,84 Euro pro Stunde auf 9,19 Euro. Betroffene bekommen dann also mehr Geld, und zwar in allen Branchen. Die Ausnahmeregelungen, wonach zum Beispiel Zeitungszusteller fuer eine Uebergangszeit weiter unter dem Mindestlohn bezahlt werden konnten, lief schon Anfang 2018 aus. Das bedeutet, dass volljaehrige Arbeitnehmer in allen Branchen aktuell mindestens 8,84 Euro pro Stunde, ab 2019 dann 9,19 Euro verdienen muesen. Ausnahmen sind nur fuer bestimmte Personengruppen erlaubt. Dazu zaehlen zum Beispiel Auszubildende, Selbststaendige, Menschen im freiwilligen Dienst oder Heimarbeiter. Die Ausnahmen sind in Paragraf 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Eine weitere Erhoehung des gesetzlichen Mindestlohns ist fuer 2020 angekuendigt. Dann soll jeder Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 9,35 Euro pro Stunde verdienen.

Brueckenteilzeit: Mehr Geld bringt einigen Arbeitnehmern sicher auch die neue Regelung zur sogenannten Brueckenteilzeit. Die Kernaussage: Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiten, haben nun ein gesetzlich verankertes Recht, in eine Vollzeitstelle zurueckzukehren. Das ist bisher anders: Momentan darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der seine Arbeitszeit reduzieren will, die Teilzeit nur unter sehr strengen Voraussetzungen verwehren. Er war bislang aber nicht verpflichtet, den Mitarbeiter spaeter wieder in ein Vollzeit-Arbeitsverhaeltnis zu uebernehmen. Jetzt kann der Arbeitnehmer genau das einfordern. Aber Vorsicht: Das gilt nur fuer Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern und auch nur fuer Teilzeit-Arbeitsvertraege, die ab dem 1.1.2019 abgeschlossen werden. Wer also jetzt schon in Teilzeit arbeitet, kann sich auf diese Regelung nicht berufen, um eine Vollzeitstelle zu verlangen.


Krankenversicherung wird guenstiger

Zusatzbeitraege: Seit einigen Jahren erheben die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeitraege (durchschnittlich 15 Prozent). Diese Beitraege musste bisher allein der Arbeitnehmer tragen. Das aendert sich nun. Ab 01.01.2019 werden auch die Zusatzbeitraege gleichmaessig auf Arbeitgeber (beziehungsweise die Rentenkasse) und Arbeitnehmer verteilt. Jeder traegt dann jeweils 50 % des gesamten Krankenversicherungsbeitrags. Fuer Arbeitgeber steigen die Kosten also, waehrend Arbeitnehmer weniger zahlen muessen.

Gut zu wissen: Auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab 2019. Es wird also weniger Geld vom Lohn abgezogen. Allerdings steigen gleichzeitig die Beitraege, die an die Pflegeversicherung abgefuehrt werden. Effektiv werden Arbeitnehmer von diesen Aenderungen also nicht viel merken.

Krankenversicherung fuer Selbststaendige: Auch Selbststaendige sparen kuenftig bei der Krankenversicherung. Wer hauptberuflich selbststaendig ist, muss zur Berechnung seiner Krankenkassenbeitraege sein Einkommen angeben. Kleinselbststaendige, die nur vergleichbar wenig verdienen, muessen einen Mindestbeitrag zur Krankenversicherung zahlen. Der wird ab 01.01.2019 halbiert. Betroffene zahlen kuenftig nur noch 171 Euro monatlich.


Eltern bleibt kuenftig mehr Geld uebrig

Kindergeld: Ab 2019 greift auch das neue Familienentlastungsgesetz. Das sieht unter anderem hoehere Saetze fuer das Kindergeld vor, allerdings erst ab Juli. Dann bekommen Eltern fuer das erste und das zweite Kind je 204 Euro, fuer ein drittes Kind 210 Euro und fuer jedes weitere 235 Euro monatlich. Damit bekommen Familien kuenftig pro Kind und Monat 10 Euro mehr als bisher.

Kinderfreibetraege: Gleichzeitig steigen auch die Steuerfreibetraege fuer Kinder sowie der Grundfreibetrag. Beide sollen garantieren, dass Einkommen am Existenzminimum nicht auch noch durch Steuern verringert wird. Deshalb sieht das Steuerrecht sogenannte Freibetraege vor. Grob gesagt bedeutet das: Erst wenn das Einkommen einer Person diese Grenzen uebersteigt, muss sie Einkommenssteuer zahlen. Die Betraege beziehen sich dabei immer auf das Jahreseinkommen.

Der Grundfreibetrag wird zum 01.01.2019 auf 9.168 Euro angehoben, der Kinderfreibetrag auf 7.620 Euro. Eine weitere Anhebung wird es 2020 geben: auf 9.408 Euro (Grundfreibetrag) und 7.812 Euro (Kinderfreibetrag).

Duesseldorfer Tabelle: Auch Alleinerziehende in den unteren Einkommensklassen bekommen kuenftig mehr Geld fuer den Unterhalt ihrer Kinder. Das regelt die Neuausgabe der Duesseldorfer Tabelle. Demnach muessen getrennt lebende Eltern fuer Kinder bis 6 Jahre kuenftig mindestens 354 Euro zahlen. Kindern bis 12 Jahre stehen 406 Euro zu und Jugendliche bis 18 bekommen ab 1.1.2019 monatlich mindestens 476 Euro. Auch in den hoeheren Einkommensgruppen, die in der Dueseldorfer Tabelle festgelegt sind, werden die Bedarfssaetze angehoben. Aber Vorsicht: Das Kindergeld, das ja auch steigt, wird zumindest anteilig auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Kindergartenzuschuss in Bayern: Eltern, die in Bayern leben und ihre Kinder dort in den Kindergarten schicken, koennen sich ab 2019 ueber einen weiteren Zuschuss freuen. So zahlt das Land kuenftig fuer jedes Kind einen Kindergartenzuschuss von 100 Euro pro Monat, und zwar fuer die gesamte Kindergartenzeit. Die Zuschuesse werden von den Kommunen an die Kindergaerten ausgeschuettet. Diese sind verpflichtet, sie durch Beitragssenkungen an die Eltern weiterzugeben. Geplant ist die erstmalige Auszahlung des Kindergartenzuschusses fuer April 2019.


Rentner profitieren

Muetterrente: Die Muetterrente wird ausgeweitet. Bisher galt: Muetter (oder Vaeter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, konnten sich zunaechst ein, dann zwei Erziehungsjahre fuer die Rente anrechnen lassen. Eltern von spaeter geborenen Kindern bekamen drei Erziehungsjahre zugesprochen. Das wird jetzt angeglichen. So bekommen Eltern von vor 1992 geborenen Kinder kuenftig 2,5 Jahre angerechnet. Das gilt allerdings nur fuer Eltern, die fuer die Kindererziehung aus dem Beruf ausgestiegen oder ihre Arbeitszeit deutlich reduziert haben und damit weniger Beitraege in die Rentenversicherung einzahlen konnten. Wer diese Voraussetzungen erfuellt, kann die Muetterrente bei der Rentenversicherung beantragen, und zwar nicht erst mit Renteneintritt. Die Erziehungsjahre werden dabei in sogenannte Rentenpunkte umgerechnet. Vereinfacht gesagt gilt: Je mehr Rentenpunkte, desto hoeher spaeter die Rente.

Erwerbsminderungsrente: Wer einen Unfall hat oder zum Beispiel wegen einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten, kann Erwerbsminderungsrente beantragen. Bisher war deren Hoehe abhaengig davon, wie lange der Betroffene gearbeitet und damit in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Das soll sich nun aendern. Wer ab 2019 Erwerbsminderungsrente beantragt, wird so behandelt, als haette er bis zum Renteneintrittsalter gearbeitet. Das Renteneintrittsalter liegt aktuell bei 65 Jahren und acht Monaten. In diesem Alter koennen Arbeitnehmer momentan regulaer in Rente gehen. Wer Erwerbsminderungsrente beantragt, wird behandelt, als waere er ebenso alt und haette entsprechend lange in die Rentenkasse eingezahlt. Wie hoch die Erwerbsminderungsrente genau ausfuelt, haengt dann davon ab, wie hoch die Betraege waeren, die der Betroffene bisher tatsaechlich in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Midijobber: Auch Arbeitnehmer in sogenannten Midijobs sollen kuenftig fuer die Rente besser gestellt werden. Ab 2019 wird der Geltungsbereich fuer Midijobs ausgedehnt: Als Midijobber gilt nun, wer mehr als 450 Euro, aber maximal 1.300 Euro im Monat verdient (bisher: 850 Euro). Midijobber muesen Beitraege in die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen, aber nicht in voller Hoehe. Niedrigere Beitraege in die Rentenversicherung bedeuteten bisher aber automatisch auch niedrigere Renten. Das soll sich nun ?ndern: Das neue Rentenpaket der Bundesregierung sieht vor, dass Midijobber die gleichen Rentenansprueche erwerben, als ob sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung eingezahlt haetten.


(Noch) guenstiger Telefonieren in der EU

Aus dem Urlaub kurz daheim anrufen, muss nicht teuer sein. Jedenfalls nicht, wenn das Urlaubsland zur EU gehoert. Ab Mai 2019 sollen Gespraeche innerhalb der EU nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten. Der Versand von SMS an auslaendische Nummern soll auf 6 Cent pro Nachricht gedeckelt sein.


Nie mehr falsch Tanken im Ausland

Ab 2019 werden Kraftstoffe EU-weit einheitlich gekennzeichnet. Es sinkt also das Risiko, versehentlich Diesel statt Benzin zu tanken (oder umgekehrt), weil man die Begriffe in der Landessprache nicht lesen konnte. Einheitliche Etiketten sollen nun an allen Tankstellen der EU angebracht werden ? und zwar an den Zapfsaeulen und der Zapfpistole. Und wer ab 2019 ein neues Auto kauft, findet den neuen, einheitlichen Hinweis auch in der Bedienungsanleitung und in der Naehe der Tankklappe des Fahrzeugs. Deutsche Anwaltshotline, Nuernberg, anwaltshotline.de/aw

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