Wissenswertes zur Bankauskunft - Formular, Inhalt, Form und Rechtsgrundlagen. Wer holt die Bankauskunft ein, wer kann sie einsehen, wie erfolgt die Auskunftserteilung und vieles mehr.
Bankauskünfte umfassen Informationen über die allgemeinen Verhältnisse wie Kreditwürdigkeit, Zahlungsfähigkeit und Seriosität von Bankkunden. Es erfolgen jedoch keine Angaben von Kontoständen. Die Bank-an-Bank-Auskünfte werden standardisiert von Kreditinstituten (Banken und Sparkassen) über ihre Kunden erteilt.
Die so genannte Bonitätsprüfung gehört zur Standard-Abfrage, ist bankenüblich und die Auskünfte erfolgen im Zuge der Geschäftsverbindung. Die Auskunftserteilung erfolgt überwiegend schriftlich und wird allgemein gehalten.
Finanzinstitute führen i. d. R. vor dem Abschluss von Kreditverträgen eine Bonitätsprüfung durch.
Behördliche Auskunftsersuchen, beispielsweise Strafverfahren oder Steuerverfahren, müssen richterlich angeordnet werden.
Die Bankauskunft und das Bankgeheimnis sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, geregelt und präzisiert.
Für die Erteilung einer Auskunft über Privatpersonen, Gewerbetreibende, Freiberufler, sonstige Kunden und Vereinigungen muss in aller Regel das Einverständnis des Kunden vorliegen oder es muss im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt werden.
Bankauskünfte über Firmen hingegen dürfen ohne ausdrücklicher Zustimmung erteilt werden, es sei denn, es liegt eine gegenteilige Weisung vor.
Das Einholen der Bankauskunft ist ein aussagekräftiger Bestandteil anlässlich der Bonitätsprüfung bei Betrieben, Firmen, Unternehmen und Selbstständigen für geschäftliche und private Vorhaben.
Die allgemeinen vorformulierten Textschlüsseln sehen zum Teil wie folgt aus: