Einlagensicherungsfonds: So schützen Banken ihre Kunden
04 September, 2012
Der privat organisierte, von den angeschlossenen Banken freiwillig getragene Einlagensicherungsfonds schützt heute Guthaben einschließlich Zinsen jedes einzelnen Kunden bis zu einer Höhe
von 30 % des sogenannten maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das heißt: Selbst bei kleinsten Banken mit einem haftenden Eigenkapital von 5 Millionen Euro sind die Guthaben jedes Anlegers derzeit bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen vollständig geschützt. In der Regel ist der gesicherte Betrag aber erheblich höher, weil die meisten Banken ein wesentlich höheres haftendes Eigenkapital haben.
Die Euro-Schuldenkrise verunsichert viele Menschen.
Verständlich, dass Anleger sich Gedanken um die Sicherheit ihrer Ersparnisse machen. Doch sie können unbesorgt sein: Der Einlagenschutz in Deutschland bietet den Verbrauchern ein in Europa einmaliges Schutzniveau für ihre Sparguthaben.
So sind nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz Kundeneinlagen bis zu 100.000 Euro pro Person grundsätzlich voll geschützt. Fast alle Kreditinstitute sichern Kundengelder jedoch über diesen gesetzlichen Mindestrahmen hinaus ab, indem sie sich freiwilligen Sicherungseinrichtungen anschließen. Für private Banken in Deutschland ist das der 1976 geschaffene Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.
Der Schutz gilt für alle "Nichtbankeneinlagen" - also Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Stellen - und schließt neben Sicht-, Termin- und Spareinlagen auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds ausgenommen sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen - also auch Zertifikate einer Bank.
Ob eine Bank am Einlagensicherungsfonds mitwirkt und bis zu welcher Grenze die Guthaben geschützt sind, kann über ein Mail-Formular auf den Internetseiten des Bankenverbandes unter www.bankenverband.de/einlagensicherung abgefragt werden. bdb.de
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