der zugelassenen Campingfahrzeuge mit knapp 450.000 laut Kraftfahrt-Bundesamt fast verdoppelt. Vorbei sind allerdings die Zeiten, in denen Urlauber einfach losfahren und sicher gehen konnten, einen freien Platz für die Nacht zu finden. Zur entspannten Urlaubsreise gehören aber nicht nur die Routenplanung und die rechtzeitige Buchung des Stellplatzes.
Wer ins Ausland fährt sollte bei den Reisevorbereitungen auch an Ausweis, Führerschein und eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Auch die grüne Versicherungskarte und ein Europäischer Unfallbericht sollten im Handschuhfach liegen. Letzterer ist gerade in Staaten, in denen die Polizei nicht immer zum Unfallort kommt, als Beweismittel wichtig.
Mit einer Ausland-Schadenschutzversicherung – oft ein Zusatzmodul der Kfz-Versicherung – lässt sich laut "HUK-Coburg" ebenfalls gut vorsorgen. Nach der Karambolage kann das Unfallopfer die eigene Kfz-Versicherung anrufen, die den Schaden so reguliert als wären Unfallverursacher bzw. Unfallgegner bei ihr haftpflichtversichert. Auch wer selbst einen Unfall verursacht oder eine Panne hat, muss mit einem Schutzbrief in der Tasche nicht alle Probleme allein bewältigen. Nach einem Anruf beim Versicherer organisiert dieser die Pannen- und Unfallhilfe.
Im Fall eines Unfalls ist es hilfreich, wenn bereits vor Reisebeginn die Notrufnummer im Handy gespeichert wurde, am besten gleich mit deutscher Vorwahl. Sollte die Kfz-Versicherung entsprechende Apps anbieten, gehören die vor Urlaubsbeginn ebenfalls auf das Handy.
Einbruchdiebstähle auf dem Campingplatz, aber vor allem beim Übernachten auf Autobahnraststätten, sind keinesfalls selten. Der eigene Besitz ist über eine Hausratversicherung auch außerhalb des Hauses geschützt. Voraussetzung ist aber, dass sich der Hausrat nur vorübergehend im Campingfahrzeug befindet. Schäden, die durch Brand oder Blitzschlag verursacht werden, sind hier ebenfalls abgedeckt. Oft lässt sich der Risikoschutz noch mit einem Zusatzmodul erweitern. Dann ist zum Beispiel der Diebstahl von Campingmöbeln oder einem Grill auf dem Stellplatz mitversichert oder – wenn sich ein Unfall ereignet – sind auch die Schäden am Hausrat abgedeckt. Zerstört oder verwüstet ein Einbrecher die Einrichtung des Wohnmobils ist dafür die Vollkaskoversicherung zuständig. Werden fest eingebaute Teile wie das Infotainmentsystem entwendet, greift die Teilkasko.
Meist wird ein Wohnmobil nicht das ganze Jahr über genutzt, sondern nur für ein paar Monate.
Ein Saisonkennzeichen für mindestens zwei und maximal elf Monate kann hier Steuern und Versicherungsprämien sparen.
ampnet/aum
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