Unterm Weihnachtsbaum werden sich in diesem Jahr wieder die Spielsachen stapeln. Dabei platzt das Kinderzimmer schon aus allen Nähten und die Kleinen haben mehr, als sie gebrauchen können. Viele Eltern wünschen sich für ihren Nachwuchs daher lieber nur ein kleines Weihnachtsgeschenk und etwas Geld, um den Betrag auf die hohe Kante zu legen. Großeltern, Paten und andere Verwandte können sich daran beteiligen und schon mit kleinen Geldbeträgen über die Jahre ein attraktives finanzielles Polster für den Nachwuchs schaffen. Um für Kinder oder Enkel zu sparen, sind lediglich einige Formalitäten zu beachten.
Auf welchen Namen soll das Konto laufen?
Damit die Sparbeträge ausschließlich dem beschenkten Kind zugutekommen, sollte das Konto auch auf dessen Namen abgeschlossen sein. Zur Kontoeröffnung sind die Geburtsurkunde und die Einverständniserklärung beider Eltern vorzulegen. Die Eltern verwalten das Konto bis zur Volljährigkeit, danach kann das Kind mit dem Geld machen, was es will. Das bedeutet aber auch: Selbst wenn alle Verwandten für das Studium des Kindes gespart haben und es möchte von dem Geld lieber eine Weltreise machen, kann es das tun. Eine weitere Möglichkeit ist es, ein Konto auf den eigenen Namen zu eröffnen und für das Kind oder Enkelkind zu sparen. "In diesem Fall behält man die Kontrolle über das Vermögen, selbst wenn das Kind schon 18 ist", so Korina Dörr vom Beratungsdienst Geld und Haushalt. Ihr Tipp:
Wenn das Geld zum Beispiel für die Ausbildung oder zur Finanzierung des Studiums vorgesehen ist, können Eltern, Großeltern oder Paten auch mit der Bank oder Sparkasse einen Auszahlplan vereinbaren.
Kinder zum Sparen motivieren
Empfehlenswert ist es in jedem Fall, die Kinder frühzeitig in die finanziellen Pläne einzubeziehen. "Wenn Kinder neben dem Taschengeld größere Geldgeschenke erhalten, sollten die Eltern gemeinsam mit ihnen sinnvolle Sparziele festlegen", empfiehlt Korina Dörr. So können Oma und Opa gemeinsam mit dem Enkel für den Führerschein oder für das Mountainbike sparen. Auf diese Weise erlernen die Heranwachsenden einen verantwortungsbewussten Umgang mit Geld. Wichtig zu wissen: Auch für Konten von minderjährigen Kindern gilt der Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr. Deshalb sollte man daran denken, der Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag zu erteilen, damit auf die Geschenke keine Abgeltungsteuer fällig wird.
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