innerhalb von acht Wochen möglich.
Verbraucher-Tipp:
Jede zweite bargeldlose Zahlung in Deutschland ist eine Lastschrift. Im Schnitt sind es mehr als 300 Lastschriften pro Sekunde, die ausgeführt werden.
Lastschriften sind besonders beliebt für regelmäßige Zahlungen - Miete, Strom oder der Beitrag fürs Fitnessstudio:
viele regelmäßige Rechnungsbeträge werden vom Gläubiger (z.B. dem Vermieter) vom Konto abgebucht, wenn der Kunde dem Gläubiger hierfür vorab seine Einwilligung mit einem „SEPA-Lastschriftmandat“ gegeben hat.
Was aber ist zu tun, wenn auf dem Kontoauszug eine Belastungsbuchung auftaucht, die man nicht veranlasst oder der man nicht zugestimmt hat?
Generell gilt für ungeklärte Abbuchungen:
man sollte sich umgehend an die Bank wenden, um den Sachverhalt zu klären. Liegt tatsächlich eine so genannte „nicht autorisierte“ Zahlung vor, wird die Bank den Zahlungsbetrag dem Kunden erstatten. Deshalb ist es besonders wichtig, die Abbuchungen auf den Kontoauszügen regelmäßig zu überprüfen.
Lastschriftrückgabe Frist und Dauer:
Für jede SEPA-Basis-Lastschrift gilt:
Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen Erstattung verlangen. Bei von ihm nicht genehmigten Belastungen ist dies sogar innerhalb von 13 Monaten möglich. Besser ist es jedoch, nicht zu lange zu warten, sondern sich umgehend bei seinem Kreditinstitut zu melden. bdb.de
Bundesverband deutscher Banken e.V., T.Beller
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