Bis zu 480 Euro pro Jahr vom Arbeitgeber
Staatliche Zulagen für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen
Wahrscheinlich hat fast jeder Arbeitnehmer schon einmal davon gehört, aber nicht alle nutzen sie: vermögenswirksame Leistungen (VL). Was steckt dahinter? Mit dem Vermögensbildungsgesetz soll – wie der Name schon sagt – die Vermögensbildung von Arbeitnehmern gefördert werden. Je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung beteiligt sich der Arbeitgeber an einem Sparvertrag mit einer VL-Sparrate von bis zu 40 Euro, also insgesamt 480 Euro im Jahr; es lohnt sich also, den Zuschuss zu beantragen. Zur Auswahl stehen verschiedene Anlageformen wie Bank- oder Fondssparpläne. Eine Möglichkeit kann auch sein, die VL in einen Bausparvertrag einzahlen zu lassen oder zur Tilgung eines Immobilienkredites einzusetzen.
Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten (17.900 Euro Bruttojahreseinkommen für Alleinverdiener, 35.800 Euro für Verheiratete), können für das so genannte Beteiligungssparen zusätzlich eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Gefördert wird die Anlage in Aktienfonds (Zulage: 20 Prozent) und Wohnungsbau- und Bausparverträge (Zulage: 9 Prozent).
Die VL-Verträge laufen in der Regel sechs Jahre. Hinzu kommt maximal ein Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss, bevor der Sparer über das Geld verfügen kann. Danach kann der Zeitpunkt der Auszahlung frei gewählt werden. www.bdb.de
Bundesverband deutscher Banken e.V.,A.v.Düllmen
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