Grundsind massenhaft fehlerhafte oder unvollständige Widerspruchsbelehrungen, wie Finanztest berichtet.
Es geht um gewaltige Summen: Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg sind 20 bis 24 Millionen Versicherungen rückabwickelbar. Dabei geht es um Lebens- und Rentenversicherungsverträge, darunter auch viele Riester- und Rürup-Rentenversicherungen, die zwischen Ende Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. Diesen Verträgen können Versicherte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch heute noch widersprechen, wenn sie eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthalten.
Eine Rückabwicklung bringt meist mehr Geld als eine Kündigung, weil die Versicherer dann alle Prämien einschließlich der hohen Abschluss- und Verwaltungskosten komplett erstatten müssen. Abziehen dürfen sie lediglich die Beiträge für den Versicherungsschutz wie Risikobeiträge für den Todesfallschutz.
„Ohne Hilfe von Profis haben Laien aber kaum eine Chance, ihr Recht durchzusetzen“, sagt Finanztest-Expertin Ariane Lauenburg. Verbraucher, die schlechte Verträge loswerden wollen, können sich an die Verbraucherzentrale Hamburg, einen Anwalt oder einen Dienstleister wenden, die auf den Widerspruch von Versicherungsverträgen spezialisiert sind. Schon heute haben Versicherte in Hunderten von Fällen mehrere Tausend Euro erstattet bekommen, berichtet Finanztest. Die Zeitschrift zeigt in der August-Ausgabe an Beispielen, wie das funktioniert. Online ist der Artikel unter
www.test.de/lebensversicherung-widerspruch verfügbar.
Quelle: Stiftung Warentest,Abteilung Kommunikation
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