• Verlangt der Mietwagen-Vermieter eine Kaution als Sicherheit, achten Sie darauf, dass diese mit Ihrer Kreditkarte nur blockiert wird – nicht abgebucht. Allerdings autorisieren Sie mit dem Block den Vermieter, das Geld im Falle eines Schadens, einer starken Verschmutzung oder bei einer Rückgabe mit leerem Tank einzubehalten. Ihre Karte darf dann belastet werden. Aber was, wenn Sie gar keinen Unfall hatten und kurz vor der Rückgabe doch an der Tankstelle waren? Dann können Sie die Zahlung bei Ihrer kartenausgebenden Bank reklamieren – allerdings mit Begründung (z.B. Tankquittung mit Uhrzeit, Fotos vom sauberen, unbeschädigten Auto). Ihre Bank wird Ihre Reklamation prüfen. Ist diese berechtigt, bekommen Sie das Geld gut geschrieben.
• Drucken Sie sich die AGBs des Vermieters vor dem Urlaub aus und nehmen Sie sie mit, damit Sie keine Dokumente in Landessprache (die Sie womöglich nicht verstehen) unterschreiben müssen, die eventuell abweichen.
• Überprüfen Sie regelmäßig und in kurzen Abständen Ihre Kreditkartenabrechnung (online oder per App). Wenn eine Kaution nur geblockt ist, ist sie als Abbuchung NICHT sichtbar. Sobald eine Abbuchung entgegen den AGBs stattgefunden hat, erheben Sie Einspruch beim Autovermieter und informieren Sie Ihre Bank.
• Ist die Kaution sehr hoch angesetzt, kann das schon vor Urlaubsantritt Ihr Kreditkartenlimit arg einschränken. Bitten Sie deshalb Ihre Bank, Ihnen ein höheres Limit für die Dauer der Ferien freizuschalten.
Und noch ein Tipp:
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Kreditkarte im Ausland oder im Internet benutzt wird, können Sie bei einigen Banken diesen Einsatz blockieren (Geo-Blocking). In der Regel lässt sich die Karte für die Dauer einer Reise wieder freischalten. www.bdb.de
Bundesverband deutscher Banken e.V., J.Topar
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