sechs Prozent auf den Rekordwert von 38,8 Milliarden Euro. Das Gesamtvolumen aller betreuten Leasing- und Finanzierungsverträge wuchs um fünf Prozent und lag zum Jahresende 2015 beim historischen Höchststand von 104,0 Milliarden Euro. Dies gab der Arbeitskreis Autobanken (AKA) heute im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz in Frankfurt am Main bekannt.
Als ein wesentlicher Wachstumstreiber erwies sich das Geschäft mit Unternehmen und gewerblichen Kunden. Insgesamt schlossen die herstellerverbundenen Finanzdienstleister gewerbliche Leasing- und Finanzierungsverträge im Wert von 21,8 Milliarden Euro ab, dies entspricht einem Wertzuwachs von sieben Prozent. Aber auch im Privatkundengeschäft erzielten die Auto-Banken ein solides Wachstum: Mit privaten Finanzierungs- und Leasingverträgen im Wert von 15,5 Milliarden Euro verzeichneten die AKA-Mitglieder ein Plus von vier Prozent. Vor allem das Privatleasing sorgte für Wachstum.
Um sieben Prozent auf rund 9,4 Milliarden Euro zugelegt hat das Geschäft mit jungen und hochwertigen Gebrauchtfahrzeugen. „Junge Gebrauchte, auch jenseits der klassischen Leasingrückläufer, Jahreswagen oder Tageszulassungen, sind bei den Kunden sehr gefragt und eine große Stärke des Markenhandels“, erläuterte AKA-Sprecher Anthony Bandmann, Hier sehe man weiterhin großes Wachstumspotenzial.
Ein weiteres starkes Wachstumssegment der Autobanken sind die Mobilitätsdienstleistungen, also autonahe Dienstleistungen über Finanzierung und Leasing hinaus, wie Kfz Versicherungen, Garantie- und Reparaturversicherungen, Wartungsservices und anderes. 2,58 Millionen zusätzliche Dienstleistungsverträge bedeuten eine Steigerung gegenüber 2014 von drei Prozent. Bereits mehr als jeder zweite Kunde der Herstellerbanken entscheidet sich heute für derartige Paketlösungen – mit steigender Tendenz.
Ausbauen möchte der AKA die Digitalisierung. Aktuelle Projekte der AKA-Institute reichen von der Einführung neuer Chat-Funktionen bei der Angebotskalkulation über den Online-Vertragsabschluss für Leasing und Finanzierung bis hin zum Angebot aller wesentlichen Finanzdienstleistungsprodukte über den ergänzenden Online-Kanal. Unter anderem würden mit der Änderung des Signaturgesetzes zum 01. Juli 2016 die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen. ampnet/jri
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