Neue Informationspflichten zur Einlagensicherung

13 Januar, 2016

Viele Kunden erhalten in diesen Tagen Post von ihrer Bank mit einem Informationsbogen zur gesetzlichen Einlagensicherung. Wichtig zu wissen:

Grund für die Zusendung ist nicht etwa eine Änderung des Schutzniveaus, Banken sind lediglich seit diesem Jahr gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden einmal jährlich über die gesetzliche Einlagensicherung zu informieren.

Die Kundenmitteilung enthält grundsätzliche Informationen über das für die Bank zuständige Einlagensicherungssystem. Aufgeführt werden die Sicherungsobergrenze, die Erstattungsfrist, die Währung, in der erstattet wird, und die jeweiligen Kontaktdaten des Einlagensicherungssystems. Grundlage für diese Informationspflicht ist die Umsetzung der Richtlinie für Einlagensicherungssysteme in nationales Recht.

Das für die privaten Banken zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Sie schützt pro Kunde je Bank bis zu 100.000 Euro, in Ausnahmenfällen bis zu 500.000 Euro. Darüber hinaus können die Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken sein. Dieser schützt Kunden bis zu einer Höhe von 20% der haftenden Eigenmittel der jeweiligen Bank. Dies sind in der Regel mindestens 1 Million Euro pro Kunde. In den meisten Fällen liegt die Sicherungsgrenze jedoch deutlich höher. Quelle: Bundesverband deutscher Banken, bdb.de

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf den Webseiten:
einlagensicherung.de
edb-banken.de und
einlagensicherungsfonds.de

zurück zu den News       News Archiv



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.