Es handelt sich um zwei völlig verschiedenen Verfahren. Das Verfahren der Deutschen Kreditwirtschaft mit PIN gibt dem Händler eine Zahlungsgarantie. Denn: die Eingabe der Geheimzahl startet eine Online-Abfrage bei der Bank zur Autorisierung der Zahlung. Bei dem Verfahren mit Unterschrift, handelt sich um das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) des Handels. Die Zahlung wird per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Und da Lastschriften von Kunden grundsätzlich zurückgegeben werden können, besteht für den Händler keine Zahlungsgarantie.
Neben dem Einsatz der girocard (ehemals EC-Karte) im Handel, gibt es noch viele andere Wege, bargeldlos Einkäufe oder Rechnungen zu bezahlen. Den größten Anteil am bargeldlosen Zahlungsverkehr insgesamt haben Lastschriften – nämlich 50 % –, die meist von Unternehmen eingereicht werden. Überweisungen kommen auf einen Anteil von 32 %, gefolgt von den Debitkarten (z.B. der girocard) mit 15 %. Nur 4% aller Transaktionen in Deutschland finden mit der Kreditkarte statt. Und 0,2 % mit Schecks – ein mittlerweile seltenes Bezahlverfahren.
Wenn Sie das Lastschriftverfahren nutzen, beispielsweise für die jährliche Bezahlung eines Vereinsmitgliedsbeitrags, ermächtigen Sie den Sportclub, Zahlungen von Ihrem Konto per Lastschrift einzuziehen. Wichtig hierbei für Sie: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und gleichen Sie Abbuchungen mit dem von Ihnen erteilten Lastschriftmandat ab. Sie können Lastschriften ohne Angabe von Gründen bis acht Wochen ab der Belastung zurückgeben. Anders ist dies bei Überweisungen. Wenn Sie eine Überweisung beauftragen, autorisieren Sie die Zahlung. Sie kann meist nicht zurückgerufen werden. Haben Sie versehentlich eine Fehlüberweisung getätigt, bitten Sie Ihre Bank möglichst schnell, zu helfen und den Zahlungsempfänger ausfindig zu machen. Quelle: Bundesverband deutscher Banken, J.Topar, www.bdb.de
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