Pfändungsschutzkonto - Freibetrag 2015

23 Juni, 2015

Einen höheren Freibetrag haben Schuldner ab Juli 2015, die ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt haben:

P-Konto – ab Juli gelten höhere Pfändungsfreigrenzen

Ab 01. Juli 2015 haben Schuldner, die ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt haben, monatlich etwas mehr Geld zur eigenen Verfügung. Dann werden die Freigrenzen um gut 2,7 Prozent erhöht.

Derzeit ist ein Grundfreibetrag von monatlich 1045,08 Euro (ab 1. Juli 1073,88 Euro) vor einer Pfändung geschützt. Dieser Betrag gilt für eine Person. Für den, der eine Familie zu versorgen hat, gelten höhere Freibeträge: monatlich zusätzlich 404,16 Euro für die erste sowie weitere 225,17 Euro jeweils für die zweite bis fünfte Person. Über die Anzahl der Personen im Haushalt muss der Schuldner eine Bescheinigung bei seiner Bank vorlegen. Die Nachweise hierüber gibt es vom Arbeitgeber, beim Sozial- leistungsträger, bei Anwälten oder Schuldnerberatungsstellen. Zusätzlich kann der P-Kontoinhaber das Kindergeld, Leistungen zum Ausgleich von Körper- und Gesundheitsschäden sowie bestimmte einmalige Sozialleistungen, zum Beispiel Schulerstausstattung und Unterstützung für Klassenfahrten vor der Pfändung schützen lassen.

Die Anhebung der neuen Freibeträge beachten Banken ab Juli in der Regel automatisch. Ausnahme: Wenn der unpfändbare Betrag von einem Gericht oder durch einen vollstreckenden öffentlichen Gläubiger individuell bestimmt wurde, muss der Schuldner möglichst schnell beim Vollstreckungsgericht bzw. Gläubiger beantragen, dass der Beschluss abgeändert und die Freigrenzen angehoben werden. Sonst gelten die alten Beschlüsse und Bescheide so lange, bis dem Kreditinstitut eine anders lautende Entscheidung zugeht.

Ein Girokonto kann innerhalb weniger Tage in ein P-Konto umgewandelt werden. Danach kann der Schuldner über das Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrags verfügen: Überweisungen tätigen, Lastschriften einlösen und Bargeld abheben. Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist gebührenfrei. Nur für die Kontoführung fallen dagegen in aller Regel Kosten an. Bundesverband deutscher Banken, J. Topar, www.bdb.de

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