Riestersparer aufgepasst: Eigenbetrag anpassen

07 April, 2015

Hier finden Sie Tipps für Riestersparer: Im Frühjahr stehen traditionell Tarifverhandlungen an. Arbeitnehmer, die

sich über eine Lohn- oder Gehaltserhöhung freuen und in der Vergangenheit einen der mehr als 16 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen haben, sollten ihren Vorsorgevertrag überprüfen. Denn nur, wer einen Mindestbeitrag von 4 Prozent seines Einkommens leistet, bekommt vom Staat die volle Zulage für seinen Riester-Vertrag.

Für die Berechnung werden die erzielten beitragspflichtigen Einnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres zugrunde gelegt. Wer den Mindestbeitrag nur teilweise bezahlt, bekommt die Zulagen entsprechend gekürzt.

Beispiel:
Bringt der Vorsorgesparer nur 80 Prozent des Mindestbeitrags auf, erhält er auch nur 80 Prozent der ihm zustehenden staatlichen Zulagen. Um die volle Förderung zu bekommen, muss der Beitrag entsprechend aufgestockt werden. Wer Hilfestellung bei der Berechnung benötigt, sollte sich an seinen Riester-Anbieter wenden.

Der Staat fördert die Riester-Rente durch eine jährliche Grundzulage von 154 Euro pro Person sowie eine Kinderzulage von 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. In vielen Fällen kann sich außerdem durch einen Sonderausgabenabzug eine Steuerersparnis ergeben. Quelle: Bundesverband deutscher Banken, T. Beller, www.bankenverband.de

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