Wissenswertes zum Erbschaftsteuerrecht

27 Dezember, 2014

Der Bankenverband begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht das geltende Erbschaftsteuerrecht in wesentlichen Teilen, insbesondere hinsichtlich des

steuer-schonenden Übergangs von kleinen und mittelständischen Unternehmen auf die Erben, grundsätzlich für verfassungskonform erklärt und lediglich beim Übergang größerer Unternehmens-vermögen weitergehende Korrekturen für notwendig erachtet hat. „Damit wird Rechtsunsicherheit hinsichtlich der weiteren Zukunft des deutschen Erbschaftsteuerrechts beseitigt“, so Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts biete nunmehr für den Gesetzgeber die Chance, das bisherige Recht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen und auch in Zukunft bei Personenunternehmen einen erleichterten Betriebsübergang auf die Erben im Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen sicherzustellen. Dies habe nicht zuletzt auch Bedeutung für die privaten Banken im Rahmen der Finanzierung und Begleitung des Fortbestands gerade von mittelständischen Familienunternehmen.

„Die vom Gericht geforderten strengeren Kriterien für größeren Unternehmensvermögen, für die eine Verschonung ohne 'Bedürfnisprüfung' nicht mehr in Betracht kommen soll, sollten jedoch durch einfache bürokratiearme Regelungen umgesetzt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das ursprüngliche politische Ziel der Erleichterung des Betriebsübergangs auf die Erben im Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen konterkariert wird“, so Kemmer. Der dafür vom Gericht bis zum 30. Juni 2016 gesetzte Zeitrahmen für eine Neuregelung biete ausreichend Zeit für den Gesetzgeber, eine sachgerechte Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Benehmen mit der betroffenen Wirtschaft vorzunehmen. J. Topar
bankenverband.de

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