Vertrauen in die internen Risikomodelle der Banken

05 Dezember, 2014

muss gestärkt werden. „Banken müssen ihre Kapitalanforderungen mit Instrumenten berechnen können, die maßgeschneidert zu

ihrem Geschäftsmodell und Risikoprofil passen. Standardmodelle können das nicht adäquat darstellen. Deshalb sollten Banken weiterhin interne Risikomodelle verwenden dürfen. Es muss aber für mehr Vertrauen und Transparenz gesorgt werden“, sagt Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes deutscher Banken.

Die Aufsichtsstandards des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht stellen umfangreiche Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten. Die Höhe der Eigenkapitalausstattung bemisst sich nach Größe und Risikoprofil der Bank. Neben einem aufsichtlich vorgegebenen Standardansatz zur Berechnung der Risiken und damit der Kapitalanforderungen dürfen Banken auch eigene, von der Aufsicht genehmigte interne Modelle verwenden. Diese internen Modelle sind in die Kritik geraten. Der Vorwurf lautet, dass sie zu wenig transparent, zu wenig vergleichbar und zu wenig an Stresssituationen orientiert seien.

„Ohne Frage wären die Ergebnisse besser vergleichbar, wenn alle Banken den gleichen Standardansatz zur Berechnung ihrer Kapitalanforderungen verwenden würden. Aber man kann in der Risikobeurteilung nicht alle Banken über einen Kamm scheren“, so Massenberg. Maßgeschneiderte Modelle sind sinnvoll, weil Banken die spezifischen Risiken ihres individuellen Geschäftsmodells damit bestmöglich abbilden können. Eine Bank, die hauptsächlich Konsumentenkredite und Baufinanzierungen vergibt, hat ein gänzlich anderes Risikoprofil als eine Bank, die vornehmlich große internationale Projekte finanziert.

„Gleichwohl erachten wir es als notwendig, das Vertrauen in die internen Risikomodelle zu stärken“, sagt Massenberg. So kann die Transparenz der Modelle erhöht werden, indem mehr Details über Modellmethodologie veröffentlicht werden. Die Vergleichbarkeit der Modelle kann erhöht werden, indem international die Standards der Modellgenehmigung durch die Aufseher harmonisiert werden.

„Es sollte daher nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden, indem wir uns von der risikosensitiven Kapitalunterlegung verabschieden und als einzige Alternative die so genannte Leverage Ratio, eine starre Untergrenze von Kernkapital zu Bilanzsumme, etablieren“, betont Massenberg. Die Leverage Ratio kann als ein zusätzliches Instrument, eine Art grober Indikator für mögliche Fehlentwicklungen bei einer Bank durchaus sinnvoll sein. Sie sollte aber keinesfalls als hartes Limit eingeführt werden, denn sie macht keinen Unterschied zwischen risikoreichen und risikoarmen Geschäften. „Das führt nicht nur zu gefährlichen Fehlentwicklungen, weil Banken einen Anreiz haben, bei gegebenem Eigenkapital mehr Risiko auf die Bilanz zu nehmen, sondern benachteiligt auch bestimmte risikoarme Geschäftsmodelle“, erläutert Massenberg. bankenverband.de, Pressekontakt: L.Hofer, www. bdb.de

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