Brautgabe - Exfrau verlangt Gold im Wert von 180.000 Euro

01 Dezember, 2014

Eine Vereinbarung zwischen zwei Ehepartnern, die der Frau im Falle einer Scheidung Gold im Wert von 180.000 Euro verspricht, ist

nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und somit nichtig. Das hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden (Az. 50 F 366/13 GÜ).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, vereinbarte ein Paar bei ihrer Hochzeit im Iran eine Brautgabe. Im Falle einer Scheidung müsse der Mann der Frau Gold im Wert von rund 180.000 Euro übergeben, damit diese finanziell abgesichert wäre. Die Ehe wurde dann geschieden, weswegen die Frau die vereinbarte Brautgabe von ihrem Exmann forderte. Dieser meinte aber, dass er die Zahlung nicht leisten müsse, da er sie bereits durch Schmuck und Grundstücküberschreibung erfüllt habe. Die Frau klagte vor Gericht.

Das Amtsgericht Darmstadt entschied allerdings gegen die Frau. Solche hohen Beträge, die für die Versorgung der Frau im Falle einer Scheidung zu zahlen sind, seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. "Die Freiheit des Exmannes wird hier durch die Verpflichtung einer hohen Geldsumme bei einer Scheidung deutlich eingeschränkt", erklärt Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Jeder habe das Recht selber zu entscheiden, weshalb und wann er sich vom Ehepartner trennen möchte, ohne den finanziellen Ruin befürchten zu müssen. Das Gericht ist außerdem der Meinung, dass es zwar wichtig sei, die Exfrau im Falle einer Scheidung finanziell abzusichern, allerdings müsse man hier andere rechtliche Möglichkeiten in Erwägung ziehen.Nürnberg D-AH/ea www.deutsche-anwaltshotline.de

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