Bankkunden 2014 - Verjährungsfalle bei Kreditbearbeitungsentgelten

26 November, 2014

Alle zwischen 01.01.2005 und 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte zum 31. Dezember 2014 verjähren. Bankkunden können bis zu zehn Jahre rückwirkend ungerechtfertigt erhobene Bearbeitungsentgelte bei Krediten zurückfordern – so hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Oktober 2014 verbraucherfreundlich entschieden. Die Verbraucherzentrale NRW sammelt Abwimmelungsschreiben:

Mit gleicher Entschiedenheit weist eine Reihe von Kreditinstituten jetzt die Rückforderungsschreiben von zehntausenden Verbrauchern zurück – und weigert sich, die unzulässig kassierten Beträge zu erstatten. Weil alle zwischen 1. Januar 2005 und 31. Dezember 2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte zum 31. Dezember 2014 verjähren, müssen sich abgewimmelte Kunden nun sputen: Nur wer bis zum Jahresende aktiv wird, kann die Verjährungsfalle aushebeln. „Ein Schreiben an die Bank oder Sparkasse genügt dazu nicht“, erklärt Markus Feck, Finanzrechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW, „die Verjährung bei abgelehnten Forderungen kann z. B. durch eine Klage, einen Mahnbescheid oder unter Umständen durch Einschaltung eines Ombudsmannes gehemmt werden.“

Unter www.vz-nrw.de/kreditbearbeitungsgebuehren bietet die Verbraucherzentrale NRW jetzt eine neue Plattform, um Ablehnungsschreiben hochzuladen oder die Begründungen für die ablehnende Haltung der Kreditinstitute einzutragen. Die Verbraucherschützer prüfen die Argumentationen und helfen abgebügelten Bankkunden gegebenenfalls mit weiteren Musterbriefen. Häufige Fragen und die fachkundigen Antworten darauf stellt die Verbraucherzentrale NRW aktuell in einem Newsletter zusammen, über den sich auf Erstattung pochende Bankkunden auf dem Laufenden halten können.

Außerdem: In einer Expertensprechstunde via Facebook beantwortet die Verbraucherzentrale NRW Fragen rund um die Abwimmelungsschreiben.
Termin: Mittwoch, 12. November 2014, von 12 bis 13.30 Uhr
Mehr Infos hierzu auf www.vz-nrw.de/kreditsprechstunde

Beratung und Hilfestellung im Einzelfall kann die Verbraucherzentrale NRW darüber hinaus nicht leisten.

Wichtig: Das BGH-Urteil gilt für jede Art von Kreditvertrag, den Verbraucher abgeschlossen haben – unabhängig davon, ob damit Möbel, Autos oder Immobilien finanziert worden sind. Im Unterschied zu Bearbeitungsentgelten für Verbraucherdarlehen hat der BGH die von Bausparkassen verlangte Abschlussgebühr für zulässig erklärt. Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Pressestelle Düsseldorf

Mehr Informationen und Musterbriefe:
www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte

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