Investmentfonds sind insolvenzgeschützt

21 Oktober, 2014

In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen schauen Sparer verstärkt nach alternativen Anlagemöglichkeiten für ihr Geld. Immer beliebter geworden sind Investmentfonds. Ihr Vorteil:

Auch kleinere Geldbeträge können breit gestreut in Aktien, Immobilien und Anleihen (auch als Renten bezeichnet) investiert werden. Das mindert Verlustrisiken und eröffnet langfristig gute Renditechancen. So eignet sich Fondssparen gerade auch für den langfristigen Vermögensaufbau und für die private Altersvorsorge. Anleger in Deutschland haben inzwischen die Auswahl zwischen mehr als 7.000 Investmentfonds.

Doch was passiert, wenn die Fondsgesellschaft Konkurs anmelden muss? Anleger, die Fondsanteile besitzen, müssten sich keine Sorgen machen, da ihr Geld nicht davon betroffen wäre. Denn das verwaltete Vermögen gilt als gesetzlich geschütztes Sondervermögen. Das bedeutet: Im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geht das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse ein, sondern bleibt eigenständig erhalten. Das Recht zur Verwaltung der Sondervermögen geht auf die Depotbank über. Sie kann den Investmentfonds abwickeln und den Erlös an die Anleger verteilen – oder ihn mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) an eine andere Kapitalgesellschaft übertragen. Wird die Depotbank insolvent, kann die BaFin einen Institutswechsel anordnen. Wichtig für den Anleger: Seine Fondsanteile sind geschützt und er kann in jedem Fall weiterhin über sie verfügen. Bundesverband deutscher Banken e.V. J. Topar www.bdb.de

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