Schattenbankenregulierung weiter als gemeinhin wahrgenommen

05 März, 2014

„Die Regulierung des Schattenbankensystems ist weiter fortgeschritten als weithin wahrgenommen wird“, sagte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Dass diese Fortschritte von der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden, liege vor allem daran, dass es kein Gesetz

mit dem Aufkleber „Schattenbanken“ gebe. Die Regulierung des Schattenbankensystems erfolgte bisher in einer Vielzahl von Gesetzen, die weder im Titel noch im Wortlaut den Begriff Schattenbank verwenden. Als Beispiele seien für die EU vor allem die Kapitalanforderungsrichtlinien (CRD II, CRD III, CRD IV) aber auch die Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFMD), UCITS und EMIR zu nennen. In den USA finden sich die meisten Regulierungen im Dodd-Frank-Act.

Ein wichtiger Teil dieser Regulierungen betrifft die Beziehungen zwischen Banken und Schattenbanken. Durch Reformen in der Bilanzierung wurden die Möglichkeiten für Banken reduziert, durch Schattenbankeneinheiten die Größe ihrer Bilanz zu beeinflussen. Darüber hinaus wurden die Eigenkapitalanforderungen an Banken für Geschäfte mit dem Schattenbankensektor erhöht und diese Geschäfte der Höhe nach begrenzt.

„Der öffentliche Eindruck, dass Schattenbankengeschäfte nach wie vor unreguliert seien und mit der Regulierung gerade erst begonnen werde, muss korrigiert werden. Vieles ist bereits geschehen und hat die Finanzmarktstabilität gestärkt“, sagte Kemmer.

Eine detaillierte Beschreibung und Analyse zum Stand der Regulierung des Schattenbankensektors in der EU und den USA bietet die aktuell erschienene Broschüre „Die Regulierung des Schattenbankensektors“. Diese kann kostenfrei bestellt bzw. heruntergeladen werden.

Broschüre: Die Regulierung des Schattenbankensektors http://nl.bankenverband-service.de/link.php?M=326364&N=2333&L=8679&F=T

Quelle: Bankenverband, Lars D. Hofer, www.bdb.de

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