Trotz der Weihnachtsvorbereitungen sollten sich Verbraucher auch die Zeit nehmen, ihre privaten Finanzen zu prüfen.
• Freistellungsaufträge überprüfen
Sparer und Anleger mit mehreren Bankverbindungen sollten vor dem 31.
Dezember 2013 ihre Freistellungsaufträge kontrollieren: Sind die vom Steuerabzug frei gestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal verteilt? Bei einem Auftrag ist womöglich noch Luft, der andere hingegen ist zu knapp bemessen. Dann kann eine neue Aufteilung sinnvoll sein, bevor die ersten Kapitalerträge im neuen Jahr gutgeschrieben werden.
• Kostenlose Sondertilgung nutzen
Haus- und Wohnungsbesitzer, die im Rahmen ihres Immobilienkredits eine jährliche Sondertilgung vereinbart haben, sollten überprüfen, inwieweit sie dieses Recht genutzt haben oder noch bis Jahresende nutzen wollen. Bei dem historisch niedrigen Zinsniveau ist der Zinsvorteil einer Sondertilgung in der Regel höher als der Zinsertrag einer Geldanlage.
• Käufe von Silbermünzen vorziehen
Wer sich für Silbermünzen interessiert, sollte einen Kauf vor dem 31.
Dezember 2013 erwägen. Denn ab dem 1. Januar 2014 steigt der Mehrwertsteuersatz für Silbermünzen von derzeit sieben auf volle 19 Prozent.
• Börsenboom zur Verrechnung von Altverlusten nutzen Verrechenbare Altverluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 können nur noch mit Wertpapierkursgewinnen verrechnet werden, die bis Ende 2013 erzielt wurden.
Es kann sich also lohnen, den diesjährigen Boom an den Aktienmärkten zu nutzen und vor dem 31. Dezember 2013 Kursgewinne zu realisieren.
• Beruflich bedingte Ausgaben tätigen
Ausgaben für Fachliteratur, Büromaterial oder Berufskleidung lohnen sich in 2013 nur noch, wenn dadurch der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Arbeitnehmer/Jahr überschritten wird. Ansonsten gilt die Pauschale ohnehin, weil sie vom Finanzamt automatisch berücksichtigt wird.
• Riester-Zulagen sichern
Riester-Sparer sollten sich vergewissern, ob ihre Einzahlungen in diesem Jahr ausreichen, um die staatliche Zulage und gegebenenfalls die Kinderzulagen zu bekommen. Die volle Förderung gibt es nur, wenn mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt wurden (inkl. der staatlichen Zulagen).
Nachzahlungen sind noch bis zum Jahresende möglich. Sinnvoll ist es, einen Dauerzulagenantrag bei der Bank oder der Versicherung zu stellen.
Nur wer seine Finanzen im Blick hat, kann entspannt ins Neue Jahr starten.
Bundesverband deutscher Banken, Julia Topar, www.bankenverband.de
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