SEPA Erläuterung für Bankkunden, Verbraucher und Unternehmer
12 Dezember, 2013
SEPA-kompakt: Kurze Erklärfilme mit den wichtigsten Infos. Die Zeit drängt, nur noch 50 Tage bis Deutschland SEPA-fähig sein muss. Am 01. Februar 2014 gelten für alle Bankkunden, Verbraucher, Unternehmen, Dienstleister und Vereine die Regeln des SEPA Zahlungsverkehrs. Das heißt:
Unternehmen brauchen eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID), IBAN (die internationale Kontonummer) und BIC (die internationale Bankleitzahl) ihrer Kunden und Mitarbeiter, um SEPA-Lastschriften einziehen und Gehälter zahlen zu können. Es müssen Mandatsreferenzen vergeben und Kunden bzw. Mitglieder informiert werden, dass und wann zukünftig per SEPA-Lastschrift eingezogen wird. Wer Lastschriften einreicht, muss seine Buchhaltungssoftware so schnell wie möglich auf SEPA-Standard bringen. Achtung: Wer nicht rechtzeitig umstellt, läuft Gefahr, dass am 01. Februar technische Zahlungsschwierigkeiten entstehen.
Wie man die Umstellung noch schnell schafft, was man beachten muss und wo man sich informieren kann – dazu hat der Bankenverband jetzt fünf Filme im Angebot, die veranschaulichen, was zu tun ist. Denn es sind gerade viele kleinere Unternehmen und Vereine in Deutschland, die noch nicht SEPA-fit sind. Die Filme „Die SEPA-Checkliste“, „Die SEPA-Checkliste für Vereine“ und „Die SEPA-Checkliste für Unternehmen“ sowie die animierten Infofilme „SEPA für KMUs und Vereine“ und „Die Vorteile von SEPA“ kann man sich bei YouTube ansehen. Außerdem können die Filme in allen Netzwerken zur Verfügung gestellt werden.
SEPA für Verbraucher
http://nl.bankenverband-service.de/link.php?M=70354&N=2179&L=6603&F=T
SEPA für Unternehmen
http://nl.bankenverband-service.de/link.php?M=70354&N=2179&L=8031&F=T
SEPA auf youtube
http://nl.bankenverband-service.de/link.php?M=70354&N=2179&L=8032&F=T
Weitere nützliche Informationen für Verbraucher http://nl.bankenverband-service.de/link.php?M=70354&N=2179&L=5800&F=T
Quelle: Bundesverband deutscher Banken, Julia Topar www.bdb.de
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