Baufinanzierungen an. Doch noch immer sind Hypothekendarlehen günstig zu haben. Wer jetzt baut oder eine Immobilie kauft, tut also gut daran, sich die aktuellen Zinsen langfristig zu sichern. Und was kann derjenige tun, der keine akuten Baupläne hegt, wohl aber in einigen Jahren kaufen möchte? In diesem Fall kann der Abschluss eines Bausparvertrages sinnvoll sein. Denn damit sichert man sich niedrige Zinsen für spätere Jahre, wenn Bauabsichten akut werden.
Und wenn sich die Ziele ändern? Was kann man tun, wenn ein Bausparvertrag entgegen der ursprünglichen Planung nicht mehr benötigt wird? Kein Problem, denn man muss ein Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen.
Außerdem: Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder will, hat auch die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weiterzugeben. Zwar liegt die Übertragung an einen Dritten im Ermessen der Bausparkasse. Diese stimmt jedoch in der Regel zu.
Voraussetzung: Derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, kann eine ausreichende Bonität nachweisen und ist Angehöriger gemäß §15 Abgabenordnung (AO). Dazu zählen etwa Ehepartner, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen die Bausparkassen der Übertragung auf Nichtangehörige zu. Allerdings können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch andere Vorschriften festgelegt sein. Es ist deshalb empfehlenswert, sich bei seinem Kundenberater darüber zu informieren. bankenverband.de Pressekontakt: Julia Topar, Pressesprecherin, Bundesverband deutscher Banken
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