Frage der Wirksamkeit: Fondsgebundene Rentenversicherung
17 Juli, 2013
Der Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolice)
wurde aufgehoben.
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolice) aufgeworfen wurde, aufgehoben, weil die Parteien den Rechtsstreit in der Revisionsinstanz übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
IV ZR 319/12
LG Potsdam - Urteil vom 26. September 2012 – 7 S 22/12
AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 10. Februar 2012 – 32 C 153/11
Karlsruhe, den 16. Juli 2013
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.07.2013
Pressestelle des Bundesgerichtshofs, 76125 Karlsruhe
zurück zu den News
News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.