Aktiensparer: Sind Kursgewinne von Aktien steuerfrei?

06 November, 2012

Für Aktiensparer - wichtig zu wissen: Nach der klassischen Anlageregel sind nur realisierte Kursgewinne echte Gewinne. Klar, dass der Staat daran mitverdienen will.

Aktiensparer können sich nicht nur über attraktive Dividenden, sondern auch über steigende Kurse freuen. Der Deutsche Aktienindex (DAX 30) hat seit Jahresbeginn um 24 Prozent zugelegt. Seit dem Tiefpunkt im März 2009 hat er sich sogar glatt verdoppelt. Da denkt so mancher Anleger an Gewinnmitnahmen, nach der klassischen Anlageregel „Nur realisierte Kursgewinne sind echte Gewinne“. Klar, dass der Staat daran mitverdienen will: Seit dem 1. Januar 2009 gilt für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren grundsätzlich die pauschale Abgeltungsteuer in Höhe von
25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Aktiensparer müssen nicht immer mit dem Fiskus teilen. Zu unterscheiden ist zwischen vor und nach dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren. Hat der private Anleger seine Aktien vor 2009 gekauft, gilt in diesen Fällen das alte Steuerrecht: Wer solche „Altbestände“ besitzt und nun verkauft, kann daraus erzielte Kursgewinne unbegrenzt steuerfrei einnehmen. Wurden die Aktien dagegen nach dem 1. Januar 2009 erworben, erhebt der Staat bei einem Verkauf auf den realisierten Gewinn Abgeltungsteuer. Dies gilt zumindest dann, wenn der Sparer-Pauschbetrag des Anlegers von 801 Euro im Jahr bereits ausgeschöpft und keine Verrechnung mit Veräußerungsverlusten aus anderen Geschäften mehr möglich ist.
Wichtig zu wissen: Für die Berechnung des Veräußerungsgewinns gilt die Regel „First in, first out“. Das heißt: Hat ein Anleger mehrfach Aktien eines Unternehmens erworben und veräußert er davon einen Teil, dann gelten für das Finanzamt die zuerst gekauften Aktien auch als die zuerst wieder verkauften. www.bankenverband.de

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