Gesetzliche Erbfolgeregelung: Richtig vererben und verschenken

21 Oktober, 2012

Interessante Tipps und Hinweise rund um die gesetzliche Erbfolgeregelung: Was nach dem Tod mit dem eigenen Hab und Gut passiert, sollte am besten zu Lebzeiten geregelt werden. Denn wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sie kann zu einer Vermögensaufteilung führen, die viele

nicht wollen. So gehen etwa kinderlose Ehepaare häufig davon aus, dass der Ehepartner dem Gesetz nach Alleinerbe und somit abgesichert ist. Doch bedacht werden müssen in diesem Fall auch Eltern und Geschwister. Kann sich eine Erbengemeinschaft bei der Verwaltung des Nachlasses nicht einigen, werden Wünsche und Vorstellungen des Erblassers ebenfalls oft ignoriert.
Vorsorgliche Hilfe bei der persönlichen Regelung des eigenen Nachlasses bietet der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ der Verbraucher-zentrale NRW. Das Buch informiert anschaulich über die gesetzliche Erbfolgeregelung und stellt dar, wie mit Hilfe von Testament, Erbvertrag oder Schenkung persönliche Vorstellungen bei der Verteilung des Vermögens verwirklicht und unerwünschte Auswirkungen verhindert werden können. Aufgezeigt wird auch, welche steuerlichen Aspekte im Einzelfall zu berücksichtigen sind.
Für 11,90 Euro ist der Ratgeber in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.www.vz-nrw.de
Bestellmöglichkeiten:
Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Tel: (02 11) 38 09-555

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