Vermögensübertragung: Freibeträge alle zehn Jahre nutzen

09 Oktober, 2012

Den Fiskus enterben - Freibeträge alle zehn Jahre nutzen. Bei Vermögensübertragungen ist wichtig zu wissen, dass folgende Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen nach § 16 Schenkungssteuer- und Erbschaftsteuegesetz gelten:

Die Deutschen sind wohlhabend wie nie zuvor. Auf etwa zehn Billionen Euro beläuft sich das Geld- und Immobilienvermögen der privaten Haushalte in Deutschland. Die Generation der Erben kann demnach mit beträchtlichen Vermögensübertragungen rechnen. Doch auch der Fiskus hält die Hand auf. Allerdings erst, wenn Freibeträge bei Schenkung oder Erbschaft überschritten werden, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind.

So gelten nach § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz grundsätzlich unter anderem folgende Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften:
- Für Ehegatten oder Lebenspartner 500.000 Euro
- Für jedes Kind 400.000 Euro
- Für jedes Enkelkind 200.000 Euro
- Für Geschwister, Nichten und Neffen 20.000 Euro.

Grundsätzlich steuerpflichtig sind erst darüber hinaus gehende Vermögensbeträge. Je nach Verwandtschaftsgrad wird dann auch ein unterschiedlich hoher Steuersatz angesetzt. Wichtig zu wissen: Die genannten Freibeträge können nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Bei größeren Familienvermögen kann es also ratsam sein, Schenkungen zu Lebzeiten rechtzeitig zu planen.

Dabei ist zu beachten, dass Vermögensübertragungen zu Lebzeiten innerhalb der Familie vom Finanzamt nur anerkannt werden, wenn sie formalen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Im Zweifel kann es sich auszahlen, einen Notar, Steuerberater oder Steuerjuristen zu Rate zu ziehen. bankenverband.de

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