Offene Immobilienfonds - Ab 2013 neue gesetzliche Regeln

25 September, 2012

Deutsche Sparer haben rund 80 Milliarden Euro in Anteilen offener Immobilienfonds angelegt. Ab 2013 müssen neue gesetzliche Regeln beachtet werden.

Die Attraktivität der einst beliebten Anlageform hat zwar im Zuge der Finanzkrise gelitten, weil einige Fonds schließen mussten und aufgelöst werden. Dennoch bieten offene Immobilienfonds dem Anleger grundsätzlich die Möglichkeit, bereits mit kleinen Geldbeträgen breit gestreut in eine Vielzahl von Immobilien zu investieren.
Spätestens ab 2013 müssen allerdings neue gesetzliche Regeln beachtet werden. So gilt künftig grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten, wenn ein Anleger Anteile an offenen Immobilienfonds verkaufen möchte. Außerdem müssen Neuanleger ab 2013 nach dem Erwerb eine 24-monatige Mindesthaltefrist einhalten, bevor sie die Anteile wieder zurückgeben können.
Erfreulich: Kleinanleger brauchen sich um die neuen Regeln keine Gedanken zu machen. Denn Anteilsverkäufe bis zu 30.000 Euro im Kalenderhalbjahr sind unabhängig von den genannten Fristen jederzeit möglich. Dieser Freibetrag von 30.000 Euro kann jedes Kalenderhalbjahr erneut in Anspruch genommen werden. So wären beispielsweise ein Verkauf von Fondsanteilen in Höhe von 30.000 Euro am 30. Juni und ein weiterer von 30.000 Euro zum 01. Juli möglich. www.bankenverband.de

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