Goldanlage - Spekulationsfrist beachten

28 August, 2012

Abwarten kann sich also lohnen: In Krisenzeiten greifen Privatanleger gerne zur Goldanlage.

Doch Gold bringt keine Zinsen. Rendite gibt es erst, wenn Gold mit Gewinn verkauft werden kann. Sparer, die angesichts des Höhenflugs des Goldpreises Kasse machen und ihre Goldbarren oder Goldmünzen mit Gewinn verkaufen wollen, sollten aber die Spekulationsfrist beachten. Sie beträgt ein Jahr. Das heißt:
Liegen zwischen Erwerb und Verkauf weniger als zwölf Monate, dann ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich einkommensteuerpflichtig und muss entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden. Ausnahme: Die jährliche Freigrenze von 600 Euro wird nicht überschritten.

Abwarten kann sich also lohnen: Nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr sind Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Goldbarren und Goldmünzen grundsätzlich steuerfrei. www.bdb.de
Bundesverband deutscher Banken

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