Bearbeitungsgebühr bei Darlehen

20 August, 2012

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Pressemitteilung Nr.94/2012 für den 11. September 2012 angekündigten Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer Entgeltklausel über eine "Bearbeitungsgebühr" bei Darlehen

aufgehoben, weil die beklagte Sparkasse ihre Revision zurückgenommen hat. Damit ist das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden, wonach die streitgegenständliche Klausel - "…Bearbeitungsgebühr (vom ursprünglichen Kreditbetrag) 2 %" - unwirksam ist, rechtskräftig.

XI ZR 452/11

LG Leipzig - Urteil vom 11. Februar 2011 - 8 O 2799/10

OLG Dresden - Urteil vom 29. September 2011 - 8 U 562/11

(veröffentlicht: WM 2011, 2320)

Karlsruhe, den 20. Aug. 2012
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.08.2012
Bundesgerichtshofs, Karlsruhe

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