Gedenkmünzen und Sondermünzen: Allgemeines Zahlungsmittel oder nicht?

08 Juni, 2012

Zu seinem 300. Geburtstag ziert Friedrich der Grosse eine neue Gedenkmünze. Eine von inzwischen ueber 50 Zehn-Euro-Sondermünzen in Deutschland. Aber sind diese auch gesetzliches Zahlungsmittel?

Ja, allerdings kann man nur hierzulande mit ihnen bezahlen. In anderen Euro-Ländern besteht keine Annahmepflicht fuer diese Prägungen. In der Regel verschwinden die Geldstücke freilich ohnehin direkt in die Schatullen der Sammler und gelangen nicht in den Zahlungsverkehr.
Eine Ausnahme besteht fuer 2-Euro-Gedenkmuenzen, deren Groesse, Gewicht und Wertseite dem ueblichen 2-Euro-Geldstück entspricht. Diese sind als gesetzliches Zahlungsmittel in allen Euro-Laendern zugelassen. So kann also zum Beispiel mit der neuen, im Februar 2012 ausgegebenen 2-Euro-Münze "Bayern", auf der das bekannte Schloss Neuschwanstein abgebildet ist, im gesamten Euro-Währungsgebiet bezahlt werden. www.bankenverband.de

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