Negativzinsen und Bareinzahlungen: Gerichte nehmen Bankgebühren unter die Lupe

21 Dezember, 2017

Immer wieder versuchen Verbraucherzentralen die Rechte von Kunden einzuklagen. Ein Dorn im Auge sind dabei vor allem Bankgebühren, die nach Ansicht der Verbände entweder zu hoch angesetzt sind oder gänzlich ungerechtfertigt erscheinen.

In zwei aktuellen Fällen nahmen Gerichte nun die Bankgebühren zweier Kreditinstitute genauer unter die Lupe.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hielt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Negativzinsen der Volksbank Reutlingen für unzulässig. Der Anwalt der Bank berief sich vor dem Landgericht Tübingen darauf, dass jeder Kontoinhaber bei Vertragsabschluss über die Konditionen informiert werde. Stimmt der Kunde den variablen Zinsen also zu, müsse er damit rechnen, dass diese auch ins Minus gehen könnten.

Die zuständigen Richter stimmten dem zu und erklärten die Negativzinsen zumindest bei Neuverträgen für unbedenklich. „Lediglich bei bestehenden Alt-Verträgen kann es zu rechtlichen Problemen kommen. Immerhin fehlt in diesem Fall das bewusste Einverständnis der Sparer“, erklärt Rechtsanwältin Antje Lützenberger (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Das endgültige Urteil soll im Januar 2018 fallen. Die Richter verwiesen schon jetzt darauf, dass der Fall das Potenzial habe, vor dem Bundesgerichtshof zu landen.

Explizit gegen die Bank stellte sich hingegen das Landgericht Karlsruhe. Dieses entschied, dass ein Entgelt von 7,50 Euro für die Einzahlung von Bargeld klar zu hoch sei. Immerhin dürfe das vereinbarte Entgelt, das der Erfüllung vertraglicher Pflichten dient, die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Nürnberg D-AH/kh www.deutsche-anwaltshotline.de

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