Alles rund um offene Immobilienfonds

08 Februar, 2017

Betongold! Immobilien werden als wertstabile Anlage geschätzt. Etwa 88 Milliarden Euro haben die Deutschen in offenen Immobilienfonds angelegt. Davon kamen allein

fünf Milliarden Euro im vergangenen Jahr neu hinzu. Doch während Anleger Aktienfonds, Renten- und Mischfonds grundsätzlich jederzeit zum aktuellen Anteilswert zurückgeben können, müssen sie bei offenen Immobilienfonds Halte- und Kündigungsfristen beachten. So gilt für Neuanleger eine zweijährige Mindesthaltefrist. Zudem ist eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten einzuhalten – wobei bereits innerhalb der zweijährigen Mindesthaltefrist gekündigt werden kann.
Was viele nicht wissen: Über die Börse können Anteile offener Immobilienfonds auch kurzfristig, ohne Einhaltung von Fristen verkauft werden. Die Mindesthaltefrist und die Kündigungsfrist gelten nur für Rückgaben an die Fondsgesellschaft. Allerdings richtet sich der Börsenpreis, zu dem Fondsanteile gehandelt werden, nach Angebot und Nachfrage. Er stimmt in der Regel nicht mit dem Anteilswert überein, zu dem die Fondsgesellschaft Anteile zurücknimmt.
Offene Immobilienfonds bieten dem Anleger die Möglichkeit, bereits mit kleinen Geldbeträgen breit gestreut in eine Vielzahl von Immobilien zu investieren. Allerdings nehmen einige Fondsgesellschaften derzeit keine neuen Anlagegelder an. Der Grund: Es gibt nicht genügend attraktive Immobilien zu angemessenen Preisen zu kaufen. Sorgen um den Wert ihrer Fondsanteile müssen sich Anleger deshalb nicht machen. Im Gegenteil: Die Einstellung der Anteilsausgabe schützt die bisherigen Anteilsbesitzer. Denn ansonsten würde es ihre Rendite vermindern, wenn neues Geld nicht gewinnbringend genug in neue Immobilien investiert werden kann. www.bdb.de
Bundesverband deutscher Banken e.V., Kontakt: J. Topar

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