Steuerschulden mit 300.000 Cent-Münzen bezahlt

25 Januar, 2017

In den USA sorgte kürzlich ein Mann für Furore, der seine Steuerschulden mit 300.000 Cent-Münzen beglich – um die Behörde zu ärgern. Undenkbar in Deutschland. Denn:

Hierzulande gibt es eine gesetzliche Obergrenze für die Annahme von Münzen. Niemand ist verpflichtet, mehr als 50 Münzen auf einmal anzunehmen.

Das gilt für:
Geschäfte,
Gaststätten,
Hotels,
Behörden und
Tankstellen ebenso wie für Privatpersonen.

Für deutsche Euro-Gedenkmünzen (10-Euro-Sondermünzen), so sie denn im Verkehr auftauchen, gilt zudem ein Höchstbetrag von 200 Euro pro Zahlung.

Euro-Banknoten sind dagegen gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe. Allerdings sollte der verwendete Geldschein in einem angemessenen Verhältnis zum Preis der gekauften Ware oder Dienstleistung stehen. Ein Händler muss also keine 100-Euro Banknote annehmen, wenn Sie nur für einen geringen Euro-Betrag bei ihm einkaufen. Kann er glaubhaft versichern, dass er zu wenig Wechselgeld in der Kasse hat, kann er die Annahme eines Scheins mit hoher Stückelung verweigern.

Und was tun, wenn man all das herumfliegende Kleingeld aus den Hosentaschen zu Hause gesammelt hat? Entweder peu a peu ausgeben oder zur Bundesbank bringen. Jeder Bürger kann seine Euro- und Euro-Cent-Münzen in beliebiger Stückzahl kostenfrei bei den Filialen der Deutschen Bundesbank in Banknoten eintauschen. Eine Übersicht mit Adressen und Öffnungszeiten gibt es auf der Internetseite der Bundesbank. www.bdb.de
Bundesverband deutscher Banken e.V., J.Topar

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