Finanzcheck zum Jahresende: Wie kann ich 2016 noch Geld sparen?

07 Dezember, 2016

Der Countdown zum Jahreswechsel läuft. Trotz des Weihnachtstrubels sollten Sie sich unbedingt ein wenig Zeit für Ihre Finanzen nehmen – zumal Sie dann unter Umständen viel Geld sparen können. Hier sind unsere Tipps:

• Überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge.
Anleger die Konten und Depots bei mehreren Banken haben, sollten prüfen, ob die Verteilung sinnvoll gewählt ist. Wichtig: Seit Januar 2016 muss auf Freistellungsaufträgen die persönliche Steuer-Identifikationsnummer angegeben sein.

• Bausparen und Wohnungsbauprämie:
Um die volle Wohnungsbauprämie für 2016 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

• Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben, sollten Sie nachschauen, ob Sie den abzugsfähigen Höchstbetrag eingezahlt haben, um die volle Zulage zu bekommen. Dieser liegt bei maximal 2.100 Euro. Hat man übers Jahr weniger eingezahlt, kann man das Maximum nun noch durch nachträgliche Zuzahlungen erreichen. Die Zuzahlung für 2016 kann noch bis zum 31. Dezember erfolgen.

• Sondertilgung:
Haben Sie mit Ihrer Bank die Möglichkeit der Sondertilgung vereinbart, dann sollten Sie diese nutzen, wenn Sie Geld übrig haben - so sind Haus oder Eigentumswohnung schneller abbezahlt.

• Bis zum 15. Dezember können Sie bei Ihren Banken eine Verlustbescheinigung für Ihre Aktien- oder Fondsverluste beantragen. Das ist sinnvoll, wenn Sie Depots bei mehreren Banken führen und Gewinne bei einer Bank mit Verlusten bei der anderen Bank verrechnen möchten.

Und was ändert sich aktuell zum Jahreswechsel?
• Familien mit Kindern können sich freuen:
Ab dem 01. Januar 2017 wird das Kindergeld erneut angehoben – um zwei Euro auf nunmehr 192 Euro für das erste und zweite Kind. Gleichzeitig steigt der Kinderzuschlag um weitere 10 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt auf 7.356 Euro.

• Der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen wird erneut abgesenkt:
Er wird zum Jahresbeginn 2017 von aktuell 1,25 Prozent auf dann 0,9 Prozent gesenkt. Gut zu wissen: Diese Absenkung ist nur für Neuverträge gültig.

• Noch ein Steuertipp:
Ab Februar 2017 hat das Bundesfinanzministerium höhere Umzugspauschalen festgelegt. Das heißt, Sie können dann als Alleinstehender 764 Euro bzw. als Ehepaar 1.528 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.
Bundesverband deutscher Banken e.V., Julia Topar
www.bdb.de

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