Schulanfang: So sparen Sie für Kinder

09 September, 2015

Vollgepackte Schultüten, strahlende Gesichter, helle Aufregung. Die ersten Schultage sind für die ganz kleinen ABC-Schützen, die in diesen Wochen eingeschult werden, noch voller Spiel und Freude. Und ein Grund für viele Eltern, sich über die

Finanzierung des Studiums, der Ausbildungszeit oder eines Auslandsjahres ihrer Kinder Gedanken zu machen. Tatsächlich ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig einen Grundstock für die Kleinen anzulegen. Wenn man dies nicht schon seit der Geburt getan hat, ist der Schulbeginn ein guter Zeitpunkt mit dem Sparen zu starten.

Wenn Eltern auf Nummer sicher gehen wollen, schließen sie für ihre Kinder einen Banksparplan ab. Eine solche Geldanlage bringt allerdings heute kaum Zinsen. Ähnlich ist es mit Bundesanleihen oder Festgeldanlagen.
Wer den Vermögensaufbau renditeträchtig gestalten möchte, kommt an Wertpapieren kaum vorbei. Als langfristige Geldanlage haben sich insbesondere Aktien, Investmentfonds oder Fondssparpläne, sowie die preiswerteren ETFs (z.B. Beispiel ein Indexfonds auf den Dax) bewährt. Dazu können Eltern ihren Kindern ein eigenes Depot eröffnen, das mit dem Zukauf weiterer Wertpapiere nach und nach wachsen kann. Was Sie allerdings beachten müssen:
Die Schenkung von Kapitalvermögen ist bis zu 400.000 Euro schenkungsteuerfrei. Der Betrag kann nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden.
Wenn die Kinder keine sonstigen Einkünfte haben, liegt der Steuerfreibetrag für ihre Kapitalerträge bei 9.191 Euro im Jahr.
Er setzt sich zusammen aus:

- dem Grundfreibetrag: 8.354 Euro,
- plus Sonderausgaben: 36 Euro,
- plus dem Sparer-Pauschbetrag: 801 Euro.

Für die Kinder kann dann auch eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) beantragt werden.

Bis zum 18. Lebensjahr ihrer Kinder haben grundsätzlich die Eltern die Konto- und Depotvollmacht. Spätestens ab der Volljährigkeit dürfen die Schüler oder Auszubildenden das Depot selbst verwalten. Achtung: Eltern sollten wissen, dass das für die Kinder angelegte Geld auch diesen gehört. Sollten sie vor der Volljährigkeit ihrer Kinder über das Ersparte verfügen wollen, so muss dies zweifelsfrei zum Nutzen der Kontoinhaber – also der Kinder – geschehen. Beispiel: Möchte ein Kind für ein paar Monate oder ein Jahr im Ausland zur Schule gehen, können die Eltern den Aufenthalt von dem Ersparten bezahlen.

Und: Zu berücksichtigen ist, dass Kinder mit hohen Kapitalerträgen unter Umständen eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. Auch für andere Fördermaßnahmen wie zum Beispiel BAföG sind bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen zu beachten. Quelle: Bundesverband deutscher Banken
J. Topar, Pressesprecherin, www.bdb.de

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