SEPA Übergangsfrist 2016

12 August, 2015

SEPA auf der Zielgeraden - Privatkunden können nur noch bis Februar 2016 die bisherigen Kontonummern und

Bankleitzahlen verwenden.
„Die Umsetzung von SEPA ist eine europäische Erfolgsgeschichte“, erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Das neue Verfahren für Zahlungen mit der IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) hat sich inzwischen durchgesetzt. „Probleme bei der Einführung hat es nicht gegeben“, so Kemmer. Bisher besteht allerdings nur für Unternehmen und Vereine eine verbindliche Verpflichtung, die neuen Bankdaten zu nutzen. Ab dem 1. Februar 2016 gilt dies auch für Privatpersonen.

„Viele Kunden haben sich bereits jetzt an die neuen Zahlen gewöhnt. Neun von zehn Aufträgen im Privatkundengeschäft sind schon heute SEPA-fähig“, so Kemmer. „Die IBAN ist damit fester Bestandteil des europäischen Zahlungsverkehrs.“ Die Struktur der IBAN ist dabei stets gleich: Sie beginnt mit der Länderkennung (DE für Deutschland) und einer zweistelligen Prüfzahl. Dann folgen die achtstellige Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer.

„Hat man dieses System einmal verinnerlicht, gibt es bei der Umstellung keine Probleme“, erläutert Kemmer. Die bisher auf vielen Online-Bankseiten verfügbaren Konverter, die die bisherigen Kontodaten in IBAN und BIC umrechnen, dürfen ab Februar 2016 von den Banken zumindest direkt auf dem Online-Überweisungsformular nicht mehr angeboten werden. „Natürlich bieten wir unseren Kunden weiter Hilfestellung, die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden aber aus dem täglichen Geschäft verschwinden“, so Kemmer.
Pressekontakt: Bundesverband deutscher Banken, T. Schlüter, www.bankenverband.de

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