Bankvollmacht ersetzt kein Testament

04 August, 2015

Was passiert mit Konten und Depots, wenn der Inhaber stirbt? Viele Bankkunden haben einem nahen Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson insbesondere mit Blick auf die etwaige eintretende Versorgungsbedürftigkeit im Alter eine Bank- und

Depotvollmacht erteilt. Diese Vollmacht erlischt in der Regel nicht mit dem Tod des Konto-/Depotinhabers, sondern sie sie bleibt über den Tod hinaus in Kraft. Aber: Reicht das, um seine Vermögenangelegenheiten im Todesfall zu regeln? Nein.
Denn aufgrund einer solchen Vollmacht wird der Bevollmächtigte nicht zum Erben, sondern er vertritt dann den oder die Erben. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, kann der Bevollmächtigte nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden von der Vollmacht Gebrauch machen.

Doch wer wird Erbe? Ein Thema, mit dem man sich ungern beschäftigt, doch man sollte sich frühzeitig klar machen, ob die gesetzliche Erbfolge dem eigenen Willen entspricht oder ob man abweichend die Vermögensnachfolge in einem Testament selbst regeln möchte. So können beispielsweise Ehegatten bzw. Partner/innen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft in einem gemeinschaftlichen Testament sich gegenseitig zum Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod des Alleinerben erben. Welche Regelung die richtige ist, bedarf einer informierten Entscheidung. Anwaltlicher oder notarieller Rat und ggf. auch der eines Steuerberaters kann im Einzelfall erforderlich sein. Bundesverband deutscher Banken, J.Topar, bankenverband.de

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