Weiterer Verhandlungstermin zu "Lehman-Zertifikaten" aufgehoben

23 Januar, 2012

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auch den zweiten der ursprünglich mit Pressemitteilung Nr. 6/2012 für den 14. Februar 2012 angekündigten Verhandlungstermine zum

Erwerb von "Lehman-Zertifikaten" aufgehoben, nachdem auch in dieser Sache (XI ZR 132/11) die Revision - infolge eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs - zurückgenommen worden ist. Anders als in der zuvor durch Revisionsrücknahme erledigten Sache XI ZR 411/10 (vgl. Pressemitteilung Nr. 9/2012) war in der jetzt zurückgenommenen Revision die Anlegerseite Rechtsmittelführer.

Der XI. Zivilsenat wird nunmehr in anderen Revisionsverfahren zum Erwerb von "Lehman-Zertifikaten" Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen. LG Hamburg - Urteil vom 8. September 2010 - 319 O 201/09
Hanseatisches Oberlandesgericht - Urteil vom 23. Februar 2011 - 13 U 191/10 Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2012

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