Das sollten Bankkunden und Verbraucher zum Jahreswechsel beachten

08 Dezember, 2014

Trotz der Weihnachtsvorbereitungen sollten sich Verbraucher und Bankkunden die Zeit nehmen, rechtzeitig vor Jahresende einen Blick auf ihre privaten Finanzen zu werfen. So lässt sich möglicherweise der ein oder andere Euro sparen. Zum Jahreswechsel treten auch wieder zahlreiche Änderungen in Kraft.

Freistellungsaufträge überprüfen
Sparer und Anleger mit mehreren Bankverbindungen sollten vor dem Jahreswechsel ihre Freistellungsaufträge überprüfen: Sind die vom Steuerabzug frei gestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal aufgeteilt? Bei einem Auftrag ist womöglich noch viel Luft, der andere dagegen ist zu knapp bemessen. Dann kann eine neue Aufteilung sinnvoll sein, bevor die ersten Kapitalerträge 2015 gutgeschrieben werden.

Volle Riester-Zulagen sichern
Wer einen Riester-Vertrag anspart, sollte prüfen, ob die Einzahlungen in 2014 ausreichen, um die volle staatliche Zulage (und gegebenenfalls Kinderzulagen) zu bekommen. Die volle Förderung gibt es nur, wenn mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt wurden. Sinnvoll ist es, einen Dauerzulagenantrag bei der Bank oder Versicherung zu stellen.

Kostenlose Sondertilgung nutzen
Immobilienbesitzer, die im Rahmen ihres Baudarlehens eine jährliche Sondertilgung vereinbart haben, sollten dieses Recht nach Möglichkeit bis Jahresende nutzen. Denn in der Regel ist der zu zahlende Kreditzins höher als der erzielbare Zinsertrag für Geldanlagen.

Einlagensicherungsgrenze wird angepasst
Ab dem 1.1.2015 wird die Sicherungsgrenze, bis zu der Bankguthaben jedes Bankkunden durch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken geschützt sind, von 30 % auf 20 % des haftenden Eigenkapitals der Bank angepasst. Grund: In den letzten zehn Jahren haben sich die durchschnittlichen Sicherungshöhen fast verdoppelt, weil das Eigenkapital der Banken stark gestiegen ist In der Praxis ändert sich für Privatkunden nichts, da auch weiterhin Guthaben in Millionenhöhe abgesichert bleiben. Der gesetzliche Einlagenschutz von 100.000 Euro je Bankkunde bleibt unverändert.

Bindender Streitwert beim Ombudsmannverfahren verdoppelt
Der für Mitgliedsbanken bindende Streitwert für das Schlichtungsverfahren der privaten Banken wird zum 1.1.2015 von bisher 5.000 auf 10.000 Euro erhöht. Bis zu diesem Streitwert sind die Banken an die Entscheidung des Ombudsmanns gebunden. Bankkunden können sich natürlich aber auch mit höheren Streitwerten an den Ombudsmann wenden.

Garantiezins bei Lebensversicherungen sinkt
Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt zum Jahreswechsel von bisher 1,75 % auf 1,25 %. Die Absenkung betrifft nur neue, ab dem 1.1.2015 abgeschlossene Verträge. Bei bestehenden Lebensversicherungen gilt weiterhin der ursprünglich vereinbarte Garantiezins. Der Änderung sollte nicht dazu verleiten, übereilt noch in diesem Jahr eine Lebensversicherung abzuschließen.

Kirchensteuer bei Kapitalerträgen künftig automatisch
Ab 2015 sind die Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet, die Kirchensteuer auf steuerpflichtige Kapitalerträge automatisch einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bisher mussten kirchensteuerpflichtige Bankkunden den Abzug der Kirchensteuer zur Abgeltungsteuer entweder bei ihrer Bank beantragen oder selbst in der Einkommensteuererklärung veranlassen. Zur Vereinfachung fragen die Kreditinstitute die Religionszugehörigkeit künftig jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wer nicht möchte, dass das BZSt die Religionszugehörigkeit verschlüsselt übermittelt, kann der Datenweitergabe bis zum 30.06. eines Jahres beim BZSt widersprechen und muss dafür einen auf www.bzst.de abrufbaren Vordruck der Finanzverwaltung verwenden. In diesem Fall besteht dann aber eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung im Folgejahr zur Erhebung der Kirchensteuer. bankenverband.de/ J. Topar, Pressesprecherin

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