Bankkonto: Ist ein Erbschein notwendig?

07 Mai, 2014

Ist für den Zugang eines Bankkontos generell ein Erbschein notwendig oder geht es auch ohne Erbschein? Wenn ein

Verwandter oder eine andere nahestehende Person stirbt, müssen Angehörige neben der Trauer auch viel Bürokratie bewältigen. In einem Punkt wird es ihnen jedoch leichter gemacht:

Erben müssen Banken nicht generell einen Erbschein vorlegen, um Zugang zu den Konten und Depots des Verstorbenen zu erhalten. Sie können sich gegebenenfalls auch durch einen Erbvertrag oder ein Testament als erbberechtigt legitimieren. Das erspart den Hinterbliebenen Zeit und Geld. Denn je höher das Erbe, desto teurer der Erbschein.

In unklaren Fällen können Banken die Vorlage eines Erbscheins jedoch nach wie vor verlangen. Um Probleme zu vermeiden, sollte man für alle Fälle also rechtzeitig vorsorgen, z.B. mit einer Bankvollmacht.
Bankenverband, Julia Topar, www.bdb.de

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