Berufungsfrist: 70.000-Euro-Klage um eine knappe Sekunde verpasst

24 Mai, 2013

Ein Jurist vertrat einen Hauskäufer, der vor Gericht 70.000 Euro Schadensersatz einklagen wollte. Die Berufungsfrist lief um 23:59 ab.

Urteil: Null Uhr ist nicht mehr Mitternacht. Zeigt das Protokoll eines Fax-Geräts, dass die Übertragung eines Dokuments erst um 0:00 Uhr abgeschlossen wurde, ist die damit gesetzte Frist abgelaufen. Mit dieser Entscheidung wies jetzt das Oberlandesgericht Koblenz den Berufungsantrag eines Anwalts endgültig zurück (Az. 12 U 1437/12).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, vertrat der Jurist einen Hauskäufer, der vor Gericht 70.000 Euro Schadensersatz einklagen wollte. Gegen die Abweisung der Klage durch das Landgericht meldete der Rechtsanwalt zunächst innerhalb der Monatsfrist ordnungsgemäß Berufung an.
Für die Fertigstellung der dreiseitige Begründung hatte ihm das
Oberlandesgericht dann sogar eine Verlängerung gewährt. Diese neue Frist lief just an dem Tag ab, als er nachts um 23:59 Uhr mit der Übertragung des Fax-Dokuments aus seiner Kanzlei begann.

Zu spät, wie die rheinland-pfälzischen Oberlandesrichter urteilten.
Entscheidend sei die vollständige Übermittlung und Speicherung des Dokuments beim Faxgerät des Empfängers, und die sei erst in der angebrochenen Sekunde nach Mitternacht erfolgt. "Wobei sich das Gericht bei der Feststellung der Fristüberschreitung ausdrücklich nicht auf den noch späteren Ausdruck des Faxes berief, sondern auf die bereits zuvor erfolgte elektronische Speicherung des
Sendetermin im Gerät", erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos (telefonische
Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Der Rechtsanwalt hätte - so der Urteilsspruch - derart früh mit der
Übermittlung des Faxes beginnen müssen, dass unter normalen Umständen noch mitdem vollständigen Eingang der Berufungsbegründung bis 23 Uhr und 59 Sekunden - und keine Sekunden später - zu rechnen gewesen wäre. Wer zu spät kommt, den bestraft eben das Leben. www.anwaltshotline.de

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