Spareinlagen: Sparzinsen rechtzeitig abheben, Stichtag 28.02.2013

22 Januar, 2013

Auf 594 Milliarden Euro belaufen sich die Spareinlagen inländischer Privatpersonen in Deutschland (Stand Ende Oktober 2012). Auch wenn die Verzinsung längst nicht mehr so attraktiv ist wie in früheren Jahren, so lassen sich Sparer doch gerne zu Beginn des Jahres ihre Zinsen gutschreiben. Dabei gilt:

Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist können in der Regel nur bis Ende Februar abgehoben werden. Ansonsten liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Verfügungen nach diesem Termin behandeln die Kreditinstitute als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss.

Vom gewöhnlichen Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden jeden Monat bis zu 2.000 Euro ohne Kündigung des Sparguthabens abheben.
Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Kapital zugeschlagen. Sparbuchbesitzer können also noch bis zum 28.02.2013 zusätzlich zu den 2.000 Euro die für das Jahr 2012 gutgeschriebenen Zinsen schadlos abheben. Anfang März werden die Zinsen dem Sparguthaben zugerechnet. Dann gilt wieder ausschließlich die 2.000-Euro-Regelung. www.bankenverband.de

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