Bankkunden 2015 - Das sollten Sie beachten

Bankkunden finden hier einen Überblick der wichtigsten Änderungen und Neuerungen für 2015 sowie Tipps und Infos, damit Sie unter Umständen noch ein paar Euro sparen können.

Im Überblick unsere Zusammenfassung mit den Änderungen und Neuerungen finanzieller Art für das Jahr 2015:

Kapitalerträge 2015 - Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Freistellungsaufträge

Falls Sie mehrere Bankverbindungen haben, sollten Sie Ihre Freistellungsaufträge überprüfen, bevor die ersten Zinserträge 2015 gutgeschrieben werden.

Lebensversicherung - Der Garantiezins wird gesunken

Der Garantiezins für Lebensversicherungen wurde um 0,50 Prozent gesenkt, und zwar auf 1,25 Prozent. Die Zins-Reduzierung tritt nur für neue ab dem 01. Januar 2015 abgeschlossene Verträge in Kraft. Bei bereits bestehenden Lebensversicherungen gilt weiterhin der ursprünglich vereinbarte Garantiezins.

Kirchensteuer bei Kapitalerträgen - Die Kirchensteuer auf steuerpflichtige Kapitalerträge wird automatisch einbehalten

Die Kreditinstitute, Sparkassen und Banken sind ab Anfang 2015 gesetzlich verpflichtet, die Kirchensteuer auf steuerpflichtige Kapitalerträge automatisch einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bislang mussten den Abzug der Kirchensteuer zur Abgeltungsteuer kirchensteuerpflichtige Bankkunden entweder bei ihrer Bank beantragen oder selbst in der Einkommensteuererklärung veranlassen.

Pfändungsschutzkonto - Der Freibetrag wird erhöht

Schuldner, die ihr Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto , kurz P-Konto umgewandelt haben, haben seit Juli 2015 einen höheren Freibetrag. Die Freigrenz wurde um 2,7 Prozent erhöht. Der neue Grundfreibetrag ist monatlich 1.073,88 Euro. Die neuen Freibeträge beachten die Banken in der Regel automatisch.

Ombudsmann-Verfahren - Der Streitwert wird verdoppelt

Zum 01. Januar 2015 wurde der für Mitgliedsbanken bindende Streitwert für das Schlichtungsverfahren der Privatbanken um 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Die Banken sind bis zu diesem Streitwert auf die Entscheidung des Ombudsmanns angewiesen. Mit höheren Streitwerten können sich Bankkunden allerdings auch an den Ombudsmann wenden.

Einlagensicherungsfonds der privaten Banken - Die Einlagensicherungsgrenze wird gesenkt

Der Schutzumfang der Einlagensicherungsgrenze wurde erweitert und erhöht. Es wurden alle Fremdwährungskonten geschützt und die Einlagensicherungsgrenze per 01. Januar 2015 um 10 Prozent auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank gesenkt. Der gesetzliche Einlagenschutz in Höhe von 100.000 Euro je Bankkunde bleibt unverändert. Für Privatkunden ändert sich in der Praxis jedoch nichts, da auch weiterhin Guthaben in Millionenhöhe abgesichert bleiben.