Bankkunden 2012 - Was ist neu?

Was Sie zum Jahreswechsel beachten sollten!

Verbraucher müssen sich 2012 auf einige Änderungen im Finanzbereich einstellen. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen für Bankkunden.

Im Überblick die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel:

Freistellungsaufträge:

Sind Ihre vom Steuerabzug frei gestellten Beträge auf Depots und Konten noch optimal verteilt?
Hier sollten Sie, wenn Sie mehrere Bankverbindungen haben, Ihre Freistellungsaufträge prüfen. Bei dem einem Freistellungsauftrag ist womöglich noch Luft, der andere dagegen vielleicht knapp bemessen. Eine neue Aufteilung kann sinnvoll sein, bevor die ersten Kapitalerträge im neuen Jahr gutschrieben werden.

Riester-Rentenversicherungen:

Noch können Sie sich die Auszahlung der Riester-Rente frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahr auszahlen lassen. Das ändert sich jedoch. Schließen Sie nach Jahresende 2011 einen neuen Riester-Vertrag ab, müssen Sie zwei Jahre länger warten. Hier ist eine Auszahlung erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Dies gilt auch für die Rürup-Rente. Mehr über die Basisrente erfahren
Sie hier: Rürup-Rente

Immobilienkauf:

Wenn Sie eine Immobilie in Schleswig-Holstein (ab 01. Januar 2012) und in Rheinland-Pfalz (ab 01. März 2012) erwerben, müssen Sie mit einem neuen Steuersatz von 5 Prozent rechnen. Unterschreiben Sie den Kaufvertrag noch rechtzeitig vor der Steuerhöhung, bleibt es bei der 3,5 prozentigen Grunderwerbsteuer.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto):

Der Pfändungsschutz kann ab 01. Januar 2012 nicht mehr auf gewöhnlichen Bankkonto, sondern nur noch auf speziellen P-Konten in Anspruch genommen werden.
Falls Ihnen eine Pfändung droht oder falls bereits bei Ihnen gepfändet wird, sollten Sie noch vor Jahresende Ihr Bankkonto in ein P-Konto umwandeln lassen.
Voraussetzung: Das Bankkonto ist ein Einzelkonto, denn bei Gemeinschaftskonten ist eine Umwandlung nicht möglich. Weitere Informationen zum Thema Pfändungsschutz erhalten
Sie hier: P-Konto